Full text : Die Volkswirthschaftslehre

78  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
und  keinerlei  Arbeiteraristokratie  sich  entwickelt,  verschiedene
Gruppen  durch  höhere  Belohnungen  aufzumuntern.  Jedem
Gemeindemitgliede  wird  ein  Mindestbetrag  des  nach  ungleich  hoch
vergüteten  Arbeitsstunden  zu  vertheilendcn  Einkommens  zur  Bestreitung ­
  der  nothwendigsten  Bedürfnisse  zugesichert,  wahrend  am
Jahresschlüsse  die  Vertheilung  des  erzielten  Ueberschusses  erfolgt,
von  dem,  vorbehaltlich  der  in  dieser  Hinsicht  etwa  nothtvendig
werdenden  Abänderungen,  der  Handarbeit  V12,  dem  Kapital  4/ 12
und  dem  Talent  oder  den  theoretischen  und  praktischen  Kenntnissen ­
  3/12  zukommen.  Das  Rechnungswesen,  die  Buchführung
über  alle  Leistungen  der  Theilnehmer  re.,  und  überhaupt  die
ganze  Verivaltnng  der  Gemeindeangelegcnheiten  besorgt  eine  ans
den  bedeutendsten  Aktionären  und  befähigtsten  Mitgliedern  gewählte
  Regentschaft.  Abtheilungen  und  Gruppen  wählen  ebenfalls ­
  ihre  Oberen,  welche  zusammen  eine  entscheidende,  der
gewerblichen  Organisation  vorstehende  Stelle  (einen  industriellen
Areopag)  bilden.  Diese,  deren  Zusammensetzung  die  Zweckmäßigkeit ­
  und  Vollziehung  ihrer  Beschlüsse  verbürgt,  hat  jedoch,  weil
die  sociale  Harmonie  Zwangsmaßregeln  ausschließt,  ebensowenig
wie  jene  Regentschaft  zu  befehlen,  sondern  nur  vorzuschlagen  und
zu  berathen.  Trotzdem  sollen,  sobald  die  ganze  Erde  eine  große
Einheit  bildet,  die  Phalangen  der  Welt  von  einem  obersten
Mittelpunkte  aus  geleitet  werden  können.  3.  Ein  noch  anderer
Organisationsplan  (1841  aufgestellt  durch  Louis  Blanc)  ivollte
endlich  durch  den  Staat  gegründete  gemeinschaftliche  Werkstätten
für  die  wichtigsten  Zweige  der  nationalen  Industrie.  Die  Concurrenz
  sei  kulturfeindlich,  unterdrücke  die  Mehrzahl  zu  Gunsten
einer  Minderheit,  und  unterjoche  die  Gesellschaft  vermittelst  des
großen  Kapitals.  Dessen  Macht  könne  durch  den  größten  Kapitalisten, ­
  den  Staat,  gebrochen  werden,  wenn  er  sich  die  Vernichtung
der  Concurrenz  durch  Theilnahme  au  derselben  zur  Aufgabe  mache
Um  hierdurch  den  Besitzlosen  zu  helfen,  möge  die  Regierung  ein
Anlehn  zur  Beschaffung  von  mit  den  nöthigen  Arbeitshilfsmitteln
versehenen  Werkstattseinrichtungen  aufnehmen,  und  wenigstens  für's
erste  Jahr  die  Zutheilung  der  zu  übernehmenden  Verrichtungen
sowie  die  Lohnverhältnisse  regeln,  später  aber  dies  den  Arbeitern
selbst  überlassen.  Alljährlich  sei  Rechnung  zu  legen.  Ein  Theil
des  Gewinns  würde  zur  gleichmäßigen  Vertheilung  unter  die
Mitglieder  bestimmt,  während  ein  zweiter  zum  Unterhalt  der
Greise  und  Kranken,  beziehentlich  zur  Unterstützung  anderer
            
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