78 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre.
und keinerlei Arbeiteraristokratie sich entwickelt, verschiedene
Gruppen durch höhere Belohnungen aufzumuntern. Jedem
Gemeindemitgliede wird ein Mindestbetrag des nach ungleich hoch
vergüteten Arbeitsstunden zu vertheilendcn Einkommens zur Bestreitung
der nothwendigsten Bedürfnisse zugesichert, wahrend am
Jahresschlüsse die Vertheilung des erzielten Ueberschusses erfolgt,
von dem, vorbehaltlich der in dieser Hinsicht etwa nothtvendig
werdenden Abänderungen, der Handarbeit V12, dem Kapital 4/ 12
und dem Talent oder den theoretischen und praktischen Kenntnissen
3/12 zukommen. Das Rechnungswesen, die Buchführung
über alle Leistungen der Theilnehmer re., und überhaupt die
ganze Verivaltnng der Gemeindeangelegcnheiten besorgt eine ans
den bedeutendsten Aktionären und befähigtsten Mitgliedern gewählte
Regentschaft. Abtheilungen und Gruppen wählen ebenfalls
ihre Oberen, welche zusammen eine entscheidende, der
gewerblichen Organisation vorstehende Stelle (einen industriellen
Areopag) bilden. Diese, deren Zusammensetzung die Zweckmäßigkeit
und Vollziehung ihrer Beschlüsse verbürgt, hat jedoch, weil
die sociale Harmonie Zwangsmaßregeln ausschließt, ebensowenig
wie jene Regentschaft zu befehlen, sondern nur vorzuschlagen und
zu berathen. Trotzdem sollen, sobald die ganze Erde eine große
Einheit bildet, die Phalangen der Welt von einem obersten
Mittelpunkte aus geleitet werden können. 3. Ein noch anderer
Organisationsplan (1841 aufgestellt durch Louis Blanc) ivollte
endlich durch den Staat gegründete gemeinschaftliche Werkstätten
für die wichtigsten Zweige der nationalen Industrie. Die Concurrenz
sei kulturfeindlich, unterdrücke die Mehrzahl zu Gunsten
einer Minderheit, und unterjoche die Gesellschaft vermittelst des
großen Kapitals. Dessen Macht könne durch den größten Kapitalisten,
den Staat, gebrochen werden, wenn er sich die Vernichtung
der Concurrenz durch Theilnahme au derselben zur Aufgabe mache
Um hierdurch den Besitzlosen zu helfen, möge die Regierung ein
Anlehn zur Beschaffung von mit den nöthigen Arbeitshilfsmitteln
versehenen Werkstattseinrichtungen aufnehmen, und wenigstens für's
erste Jahr die Zutheilung der zu übernehmenden Verrichtungen
sowie die Lohnverhältnisse regeln, später aber dies den Arbeitern
selbst überlassen. Alljährlich sei Rechnung zu legen. Ein Theil
des Gewinns würde zur gleichmäßigen Vertheilung unter die
Mitglieder bestimmt, während ein zweiter zum Unterhalt der
Greise und Kranken, beziehentlich zur Unterstützung anderer