Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  43.  Communismus  und  Socialismus.  7  9
Industriezweige,  und  ein  dritter  zur  Beschaffung  von  Werkzeugen ­
  für  Neueintreteude  rc.  vorbehalten  bleibe.  Etwa  bei  tretende
Kapitalisten  erhalten  ihr  eingelegtes  Kapital  verzinst,  sind  aber
nur  als  Arbeiter  am  Gewinn  betheiligt.  Es  wird  dabei  jedoch
gehofft,  daß  aus  der  Arbeitsassociation  alsbald  auch  eine  freiwillige ­
  Association  bezüglich  der  Bedürfnisse  und  Vergnügungen
hervorgehen  dürfte.  Nachdem  in  einem  Industriezweige  die  für
ihn  eingerichtete  große  Nativnalwerkstätte  zwangslos  das  Ucbergewicht
  über  die  Privatwerkstätten  erlangt  habe,  müßten  sich  alsdann ­
  sämmtliche  gleichartige  Werkstätten  mit  einander  assoeiiren,
damit  die  unter  den  Individuen  vernichtete  Concnrrenz  nicht
unter  den  Korporationen  fortdauert.  Dadurch  entstehe  nun  in
jedem  unter  die  Meisterschaft  des  Staats  gelangten  Arbeitskreise
eine  große  Centralwerkstatt,  an  welche  sich  alle  übrige  Hilfswcrkstätten
  anlehnen,  und  somit  eine  allgemeine  Vereinigung  aller
verschiedenen  Mittelpunkte  derselben  Production  für  den  gemeinsamen ­
  Nationalzweck.  Dieser  Verlauf  setze  sich  so  lange  fort  bis
schließlich  die  unter  den  Arbeitern  einer  Werkstatt  und  eines
Industriezweiges  herrschende  solidarische  Verbindlichkeit  auf  alle
Gewcrbegnttungen  ausgedehnt,  die  gesammte  Production  der  Herrschaft ­
  des  Staats  unterworfen  und  dieser  zum  obersten  Leiter
jener  geworden  ist.  Nach  den  vorstehend  mitgetheilten  Beispielen ­
  soll  also  die  anzustrebende  Umwandelung  der  bestehenden
Wirtschaftsordnung  theils  voit  obenher,  durch  unmittelbare
Einwirkung  des  Staats,  theils  von  untenher,  durch  eine  Nenconstruction
  der  Gemeinden,  erfolgen.
Später  verschärften  sich  in  Deutschland  und  anderwärts  die
socialistischen  Auffassungen  und  die  hierdurch  zu  begründen  gesuchten ­
  Forderungen  zunehmend  mehr.  Es  wurde  nun  angenommen ­
  (z.  B.  nach  Ferd.  Lassalle,  gest.  1864),  daß  nicht
nur  die  Arbeit  die  Quelle  aller  Reichthümer,  sondern  auch  das
Privateigenthum  ilnrechtmäßig  erworben  sei.  Das  heutige  Eigenthum
  sei  „Fremdthum",  d.  h.  die  bestehende  Ordnung  nöthige
dazu,  die  Arbeiter  weit  unter  dem  wahren  Werthe  der  Arbeitsleistung ­
  abzufinden,  ihnen  also  täglich  einen  Theil  ihres  Arbeitsertrages ­
  „abzuschweißen",  und  so  ans  der  Frucht  fremder  Arbeit
den  Kapitalreichthnm  anzuhäufen.  Weil  ferner  nach  dem  „ehernen
Lvhngesetz"  der  Arbeitslohn  immer  auf  ben  nothwendigen  Lebensunterhalt, ­
  auf  das  Maß  des  Arbeiternothbedarfes  herabgedrückt
bleibe,  müsse  eine  Organisation  geschaffen  werden,  durch  welche
            
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