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Zollbetrag nicht nach dem Werte, sondern nach dem Gewichte bestimmt.
Es erscheint das ja auf den ersten Blick widersinnig und
ist auch von der Theorie hart verurteilt worden, denn feinere und
somit wertvollere Industrieerzeugnisse wurden dadurch weniger
getroffen, als die gröberen und damit allerdings auch das Ausland
weniger, als das Inland. Aber teilweise ließ sich dem durch
richtige Aufstellung der Zollkategorieen abhelfen, und dann würden
entsprechend hohe Wertzölle eine Prämie für den Schmuggel gebildet
haben. Aus einem anderen Grunde, nämlich um nicht Retorsionen
hervorzurufen, sah das Gesetz von eigentlichen Prohibitivzöllen
ab und begnügte sich mit einem mäßigen Schutzzoll. Verboten
wurde allein die Einfuhr von Salz und Spielkarten. Rohstoffe
blieben in der Hauptsache unbesteuert, von den Rlanufakturwaren
sollte ein mäßiger Schutzzoll erhoben werden, der, wenn
man den Gewichtszoll in einen Wertzoll umrechnet, 10"/o des
Wertes nicht überstieg; es entsprach das der damals üblichen
Schmuggelprämie. Kolonialwaren dagegen wurden bis zu 20 °/ 0
des Wertes besteuert, denn hier war Schinuggel weniger zu befürchten,
da sich die ausgedehnte Seeküste Preußens leichter als die
Landgrenze bewachen ließ, und dann war das ein Artikel, wie auch
Bayern ganz richtig erkannte, der sich finanziell ausbeuten ließ,
ohne besonderen volkswirtschaftlichen Schaden zu tun. Bei einer
Revision des Gesetzes iin Jahre 1821 wurde der Tarif auf Grund
der gesammelten Erfahrungen vereinfacht und auch die Industrieprodukte
etwas herabgesetzt. Zugleich verschwanden durch die
revidierte Zollrolle noch einige Verschiedenheiten in der Behandlung
der östlichen und westlichen Provinzen, die sich anfangs noch notwendig
gemacht hatten.
Einesteils um ungesunder Überproduktion entgegenzuwirken,
vor allem aber, weil damit die so notwendigen finanziellen Ergebnisse
erzielt werden konnten, schloß sich an das Zollgesetz am
8. Februar 1819 das Gesetz über die Besteuerung von Wein, Bier,
Branntwein und Tabaksblättern, die einzigen inländischen Erzeugnisse,
die einer Steuer unterworfen wurden. Diese Konsumtions-