trag erhielt, 100 Schiffbauaktien zu kaufen, so schickte
er jemanden auf die Börse, der 50 Aktien kaufte. Die
restlichen 50 wurden dem Aktienvorrat der Mitglieder
des Pools entnommen und zum selben Preis abgegeben.
Dieses Verfahren hatte die zweifache erwünschte Wir-
kung, den Kurs der Aktien etwas zu beleben und den
großen Vorrat der Eingeweihten etwas zu verringern.
Nun meinte Schwab zu Gates, da die Leiter des Stahl-
konsortiums, nämlich Morgan & Co., ihn nicht gerade
sehr anständig behandelt hätten, würde es doch „sehr
nett” sein, ihre Aktien — nämlich die Aktien, die er
ihnen an Zahlungsstatt für die von ihm geschuldeten
Zinsbeträge gegeben hatte — in den Pool einzu-
schließen. So wurde die Firma J. P. Morgan in das
Poolabkommen aufgenommen in der Erwartung, daß
Morgan es unterzeichnen würde, Als aber Morgans
Teilhaber — er selbst war gerade in Europa — das
Abkommen zur Unterschrift erhielten, weigerten sie
sich. Sie wollten mit einem derartigen Geschäft nichts
zu tun haben.
Da jedoch überhaupt niemand die Aktien kaufen
wollte, blieb auch dieses Poolabkommen auf dem
Papier stehen, Als aber bei dem Liquidationsverfahren
herauskam, daß ein solches Abkommen bestanden
hatte, war das eine Sensation, von der sowohl die
Zeitungen wie auch die Baissepartei reichlich Gebrauch
machten. Die letztere war nämlich gerade damit be-
schäftigt, die Kurse der Stahltrustaktien zu drücken,
und verkündete, was dem Schiffbautrust passiert sei,
werde sich genau so auch mit dem Stahltrust ereignen.
Morgan wurde immer und immer wieder gedrängt,
sich öffentlich zu verteidigen und die Tatsachen des
Zusammenbruchs des Schiffbautrusts, soweit sie sich
auf seine Firma bezogen, bekanntzumachen, er weigerte
sich aber stets. Er sagte, kein Mitglied des Stahltrusts
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