Full text: Inkassotarif für Asien, Afrika und Australien

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zuweisen ist, und welche Mengen den Bäckereien, Konditoreien, Gast 
häusern und Apotheken zur Verfügung zu stellen sind. Daneben 
können die Kommunalverbände besondere Rücklagen für die Zwecke 
der Obstverwertung, für die Ausgabe höherer Anteile an Kinder und 
Kranke und für besondere Notfälle bilden. Bei dieser» Regelung 
wurde die Wahrnehmung gemacht, daß vielfach der der Bevölkerung 
gewährte Zuckeranteil nicht in Einklang stand mit der den vom Kom- 
munalverbande zu versorgenden Betrieben zugewiesenen Menge; ins 
besondere .gab der Unterschied der in den einzelnen Kommunal 
verbänden zwischen 450 und 1000 Gramm schwankenden Monats 
kopfmenge Anlaß zu Beschwerden über eine angeblich ungleichmäßige 
Behandlung der Kommunalverbände. Für die Regelung des Zucker 
verbrauches im Betriebsjahre 1910/17 wurde daher bei der Zuweisung 
des Bedarfsanteils der Kommunalverbände dieser Anteil getrennt 
für den Verbrauch der bürgerlichen Bevölkerung und für die zur 
Versorgung der vom Kommunalverbande zu beliefernden Zucker 
verarbeitenden Betriebe festgesetzt. Außer den Apotbeken, Gast 
häusern, Bäckereien und Konditoreien sind im Betriebsjahre 1916/17 
ferner diejenigen anderen Betriebe der Lebensmittelgewerbe im Bezirke 
eines Kommunalverbandes von diesem mit Zucker zu versorgen, 
die ihre Erzeugnisse in der Hauptsache zum Verbrauche inner 
halb des Kommunalverbandes an Verbraucher oder an Kleinhändler 
absetzen. Zum Verbrauche der bürgerlichen Bevölkerung wird" seit 
Beginn des Betriebsjahres 1916/17 eine Menge von 800 Gramm für 
den Kops der Bevölkerung überwiesen, während die Zulage für die 
Versorgung gewerblicher Betriebe im November und Dezember mit 
200 Gramm, später nach Maßgabe der Bevölkerungsdichte und 
Berufsgliederung unterschiedlich mit 50, 100 oder 150 Gramm be 
messen wurde. Eine Rundfrage der Reichszuckerstelle im Juli 1916 
gab über die Höhe der Monatskopfmengen in den einzelnen Kom 
munalverbänden folgendes Bild: 
Monatskopfmengen im Juli 1916. 
weniger als 600 g irrt Monat verteilten 3,28% der Kommunalverbande 
601—700 g „ 
„ 
3,63 % 
701—750 g „ 
24,56% „ 
.751—800 g „ 
7,71 % .. 
801—850 g „ 
„ 
8,25 A 
851—900 g „ 
30,59 % „ 
901 —950 g „ 
3,63% „ 
über 951 g „ 
„ 
„ 
48,35,% „
	        
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