78
zuweisen ist, und welche Mengen den Bäckereien, Konditoreien, Gast
häusern und Apotheken zur Verfügung zu stellen sind. Daneben
können die Kommunalverbände besondere Rücklagen für die Zwecke
der Obstverwertung, für die Ausgabe höherer Anteile an Kinder und
Kranke und für besondere Notfälle bilden. Bei dieser» Regelung
wurde die Wahrnehmung gemacht, daß vielfach der der Bevölkerung
gewährte Zuckeranteil nicht in Einklang stand mit der den vom Kom-
munalverbande zu versorgenden Betrieben zugewiesenen Menge; ins
besondere .gab der Unterschied der in den einzelnen Kommunal
verbänden zwischen 450 und 1000 Gramm schwankenden Monats
kopfmenge Anlaß zu Beschwerden über eine angeblich ungleichmäßige
Behandlung der Kommunalverbände. Für die Regelung des Zucker
verbrauches im Betriebsjahre 1910/17 wurde daher bei der Zuweisung
des Bedarfsanteils der Kommunalverbände dieser Anteil getrennt
für den Verbrauch der bürgerlichen Bevölkerung und für die zur
Versorgung der vom Kommunalverbande zu beliefernden Zucker
verarbeitenden Betriebe festgesetzt. Außer den Apotbeken, Gast
häusern, Bäckereien und Konditoreien sind im Betriebsjahre 1916/17
ferner diejenigen anderen Betriebe der Lebensmittelgewerbe im Bezirke
eines Kommunalverbandes von diesem mit Zucker zu versorgen,
die ihre Erzeugnisse in der Hauptsache zum Verbrauche inner
halb des Kommunalverbandes an Verbraucher oder an Kleinhändler
absetzen. Zum Verbrauche der bürgerlichen Bevölkerung wird" seit
Beginn des Betriebsjahres 1916/17 eine Menge von 800 Gramm für
den Kops der Bevölkerung überwiesen, während die Zulage für die
Versorgung gewerblicher Betriebe im November und Dezember mit
200 Gramm, später nach Maßgabe der Bevölkerungsdichte und
Berufsgliederung unterschiedlich mit 50, 100 oder 150 Gramm be
messen wurde. Eine Rundfrage der Reichszuckerstelle im Juli 1916
gab über die Höhe der Monatskopfmengen in den einzelnen Kom
munalverbänden folgendes Bild:
Monatskopfmengen im Juli 1916.
weniger als 600 g irrt Monat verteilten 3,28% der Kommunalverbande
601—700 g „
„
3,63 %
701—750 g „
24,56% „
.751—800 g „
7,71 % ..
801—850 g „
„
8,25 A
851—900 g „
30,59 % „
901 —950 g „
3,63% „
über 951 g „
„
„
48,35,% „