Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

{28 Ill. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt 
schließlich darin, daß die für sie entscheidenden Kräfte sich von Anfang 
an in ihr auswirken konnten, ohne sich im Kampf mit fremden Einflüssen 
und Hemmungen verbrauchen zu müssen, Jene alten Römerstädte am Rhein 
und an der Donau, aber auch die im 10. und 11. Jahrhundert entstehenden 
Bischofsstädte auf altdeutschem Gebiete waren ihrem Ursprung nach 
Schöpfungen des Stadtherrn. Erst in zähem Ringen mit der politischen 
Macht ihres Stadtherrn gelang es hier den Bürgerschaften, ihre autonomen 
Wünsche mit größerem oder geringerem Erfolge durchzusetzen. 
Von alledem ist in Lübeck keine Rede, denn die Gründung Lübecks 
erfolgte zu einer Zeit, da dieses deutsche Bürgertum schon selbständig genug 
war, um nicht mehr des Gängelbandes herrschaftlicher Führung zu benötigen. 
Die alten römischen Städte und auch noch die Bischofsstädte bis an die Elbe 
waren wirtschaftlich und rechtlich Schöpfungen ihrer Bischöfe. Die Bischofs- 
verfassung, selbst ein Produkt der großstadtreichen Spätantike, war ohne 
Städte eigentlich undenkbar. Deshalb war aber auch in der Frühzeit der 
Bischof einer Stadt schlechterdings der Mittelpunkt für das Leben der 
Bevölkerung. Er und sein Klerus hatten wirtschaftliche Bedürfnisse mancher- 
iei Art; die Geistlichkeit, als größte Grundherren, hatte aber auch die Mittel in 
der Hand, diese zu befriedigen. Damit bildeten sie die wichtigste Voraussetzung 
des Entstehens von Städten in wirtschaftlichem Sinne: das Vorhandensein 
zahlungskräftiger Konsumenten. Wenn keine zahlkräftigen Konsumenten 
da sind, ist für das Handwerk usw. kein Abnehmer vorhanden. So ist in 
den ältesten Bischofsstädten das Leben erst erwacht durch die Bischöfe, 
Das sieht man deutlich z. B. bei Naumburg, wo neben der Bischofsstadt die 
Stadt der Kaufleute und Handwerker künstlich ins Leben gerufen wurde, 
Erst in der späteren Entwicklung entsteht ein selbständiger Fernhandel, der 
nun selbst in der Lage ist, als Konsument für die Erzeugnisse des Handwerks 
aufzutreten. Von da an setzt das Streben des Bürgertums ein, seine wirt- 
schaftliche Selbständigkeit zu einer rechtlichen im Verfassungskampfe mit 
dem Stadtherrn auszubauen. 
Gerade als diese Stufe erreicht war, wurde Lübeck 1158 endgültig gegrün- 
det. Nicht von einem Bischof, sondern von einer Anzahl von Trägern des 
jungen Groß- und Fernhandels, von Bürgern Westfalens und Niedersachsens, 
die die Genehmigung erhielten, die Stadt zu errichten. Das ist für die innere 
Struktur der Stadt von größter Wichtigkeit. An die Stelle, welche die bischöf- 
lichen Stadtherren einst in den altdeutschen Städten einnahmen, tritt das 
Unternehmerkonsortium, das dem Handwerk durch den Fernhandel eine 
Garantie bot für die Möglichkeit eines sicheren Verdienstes durch ständigen 
Absatz. Von Anfang an fällt hier einer ganz auf den Fernhandel eingestellten 
Schicht die wirtschaftliche Führung zu; geführt, aber auch abhängig von ihr 
sind die Handwerker und Krämer. Dieser Gegensatz hat seinen deutlichen 
Niederschlag in der ganzen Anlage der Stadt gefunden. Das zeigt ein Blick auf
	        
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