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XXV 1.
strengungen, einen eigenen, nationalen Sklavenhandel zu be
gründen und sich hierin von England zu emanzipieren. Wie
es damals überhaupt die erste und zukunftsreichste Kolonial
macht in Westindien war, so war es auch der erste Sklaven
konsument. „Non seulement l’état actuel de la traite française
sur les cotes de l’Afrique offre une progression au delà de
toute mesure . . . mail il presente encore une augmentation
de plus de moitié sur le nombre de noirs enlevés par les arma
teurs français avant la dernière guerre“ (1779, Arnould I,
S. 301). Die gewaltige Ausdehnung der Kulturen auf der frucht
baren Südseite von Domingue, auf Guadeloupe, Martinique
usw. seit Ende der 1770er Jahre hatte den französischen Be
darf an Negern auf jährlich mindestens 40000 Stück — gegen
15—16000 Stück, welche die englischen Inseln benötigten —
gesteigert (siehe S. 82). Fast die Hälfte der von allen euro
päischen Nationen verhandelten Neger ging, mit gesetzlicher
Erlaubnis oder durch Schleichhandel, in die französischen
Kolonien (de donnés, S. 102). Noch vor dem letzten Kriege
mit England von 1779—83 hatten die französischen Sklaven
händler jährlich nur 14—15000 Neger verschifft (Arnould I,
S. 302), während sie in den der Revolution von 1789 unmittel
bar vorhergehenden Jahren genau das doppelte nach West
indien importierten. 30000 Neger fuhren damals in jedem
Jahre in französischen Schiffen über den Ozean (Report 1789,
VI; Brougham I, S. 530, auch II, Note Hh., S. 532; Edwards
II, S. 101; Arnould I, S. 302; Southey III, S. 19; Bandinell,
S. 86 u. a.). Dazu kamen noch weitere 10000 Sklaven, welche
von Engländern in die französischen Inseln importiert wurden
(ebendort).
In früheren Zeiten hatten sich englische Sklavenhändler
viel mehr an dem französischen Markte beteiligt. Durch den
Beschlufs des französischen Staatsrates vom 26. Oktober 1784
wurde dieser gewinnreiche englische Zwischenhandel dauernd
gelähmt. Um ihrem eigenen Sklavenhandel gröfsere Ermunte
rung zu geben, versprach die französische Regierung in diesem
Erlafs eine Prämie von 40 livr. für jede Tonne eines in einem
französischen Hafen für Afrika ausgerüsteten Schiffes. Für
jeden Sklaven, der nach Guadeloupe und Martinique oder
nach Süddomingue, Cayenne, Tabago und Lucie von fran
zösischen Schiffen importiert wurde, sollte eine weitere Prämie
von 60 oder 100, später sogar von 160 oder 200 livr. in Silber
gezahlt werden. Gewisse aus europäischen (gemeint sind eng
lische) Häfen nach Frankreich zum Zweck des afrikanischen
Tauschhandels eingeführte Waren sollten abgabenfrei bleiben
(Report 1789, VI: Arrêt du Conseil d’Etat du Roi). Nach
Domingue durften britische Schiffe überhaupt keine Sklaven
mehr importieren; nur die französischen Windward - Inseln
standen ihnen gegen einen Importzoll von 6 livr. pro Kopf