Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV  1.

„Holland“  usw.).  Seit  dem  Erlöschen  des  Assiento-Vertrages
im  Jahre  1750  hatte  die  spanische  Regierung  den  Willen  kundgegeben, ­
  fortan  die  Sklaveneinfuhr  nur  spanischen  Untertanen
vorzubehalten.  Aus  Mangel  an  eigenen  Besitzungen  in  Afrika,
an  Schiffen,  an  Geld,  Kredit  und  an  den  geeigneten  Tauschwaren, ­
  endlich  aus  Geschäftsunkenntnis  mufste  sie  von  ihrem
Entschlufs  abstehen.  Britische  Händler  wurden  wieder  herbeigerufen, ­
  die  aber  nicht  direkt  an  die  spanischen  Pflanzer,
sondern  nur  an  eine  spanische  Gesellschaft  mit  dem  Sitze  in
Havanna  liefern  durften.  Wegen  des  Krieges  mit  England
stellte  diese  Gesellschaft  1779  ihren  Betrieb  ein.  Nach  dem
Friedensschlufs  von  1783,  als  Spanien  in  Afrika  Fufs  gefafst
hatte,  glaubte  es  abermals  der  englischen  Importe  entbehren
zu  können  und  versagte  allen  nichtspanischen  Sklavenschiffen
und  Händlern  den  Zutritt.  Wie  früher  nötigte  indessen  wiederum ­
  der  Mangel  an  kaufmännischen  Fähigkeiten  die  spanische ­
  Regierung,  mit  dem  englischen  Handelshause  Baker
und  Dawson  aus  Liverpool  in  Unterhandlung  zu  treten.  Mit
diesem  sch  lofs  und  erneuerte  sie  seit  1784  mehrmals  einen
Vertrag  über  die  Lieferung  von  4—5000  Sklaven  für  Trinidad,
Caracas,  Havanna  und  La  Güira.  Damit  waren  England  tatsächlich ­
  alle  früheren  Vorrechte  im  spanischen  Sklavenhandel
wiedergegeben.  Er  wurde  in  britischen  Schiffen,  durch  britische
Seeleute  geführt  und  war  ziemlich  vorteilhaft,  da  die  Sklaven
mit  barem  Gelde  bezahlt  wurden.  Jedoch  plötzlich,  im  Februar
1788,  weigerte  sich  der  König  von  Spanien,  den  Vertrag  zu
erneuern,  infolge,  wie  behauptet  wurde,  der  Nachricht  von
Parlamentsverhandlungen  über  die  Abolition  in  England.  Die
Wahrheit  war,  dafs  sich  in  Cadix  ein  spanisches  Handelshaus
erboten  hatte,  den  Sklavenhandel  unter  spanischer  Flagge  zu
führen  (Report  1789,  VI,  Zeugnis  von  Mr.  J.  Dawson).  Der
Kontrakt  wurde  nicht  erneuert;  König  Karl  IV.  erliefs  vielmehr ­
  am  28.  Februar  1789  eine  Verordnung,  welche  seinen
Untertanen  den  Sklavenhandel  in  eigenen  oder  gemieteten
Schiffen  freigab,  und  Fremden  nur  noch  auf  zwei  Jahre  gestattete, ­
  Sklaven  in  diejenigen  Häfen  zu  importieren,  wo  Zölle
erhoben  wurden.  In  allen  anderen  Häfen  sowie  in  Port  of
Cuba  wurden  Ausländer  überhaupt  ausgeschlossen.  Spanischen
Schiffen  wurde  aufserdem  noch  eine  Einfuhrprämie  von  vier
Pesos  oder  Dollars  pro  Neger  versprochen.  Fremde  Schiffe
durften  einen  Tonnengehalt  von  300  nicht  übersteigen  und
keine  Kolonialwaren  ausführen.
Seitdem  war  England  offiziell,  wennschon  infolge  des
Schmuggelhandels  nicht  tatsächlich,  von  der  Beteiligung  am
spanischen  Sklavenhandel  ausgeschlossen.  Nur  noch  einmal,
vorübergehend,  kam  es  durch  die  spanische  „Philippinen-Gesellschaft
  in  Berührung  mit  ihm  (Report  VI,  unter  „Spain“;
auch  Brougham  I,  S.  532).  Diese  Gesellschaft  hatte  nämlich
            
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