VII Großhandel und Großhändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts 221
liche Kaufmann des Mittelalters sei der privilegierte Kleinhändler, die Mit-
glieder der Gewandschneider- und der Krämerzünfte. Großhandel hätten
diese getrieben, soweit es zur Herbeischaffung der für ihren Kleinhandel
notwendigen Waren erforderlich gewesen wäre. Das ist die in der allgemeinen
Literatur herrschende Meinung, wie sie von Bücher begründet!?), von v. Below
weiter ausgebaut und allgemein angenommen wurde. Einen Schritt weiter
ging noch Sombart, indem er den mittelalterlichen Kaufmann teils als
Gelegenheitshandel treibenden Grundbesitzer, teils nach der Art der Aus-
übung seines Gewerbes und seiner wirtschaftspsychologischen Einstellung
nach als Handwerker beurteilte, der nur das Bedürfnis gekannt habe, seine
dürgerliche Nahrung zu erwerben; was darüber gelegen habe, der Gewinn
um des Gewinnes willen, sei ihm fremd gewesen. Gewiß wurden gegen Som-
bart kritische Stimmen laut; v. Below selbst hat das bekämpft, was er als
übertriebene Auswüchse in Sombarts Darstellung des mittelalterlichen
Kaufmanns glaubte ablehnen zu sollen!); aber immer von dem Gesichts-
punkt aus, daß im Mittelalter „der Großhandel vom Kleinhandel mitbesorgt
sei‘11), Gegen das Leugnen eines eigentlichen Großhändlerstandes im Mittel-
alter hat zunächst, soviel ich sehe, nur Friedrich Keutgen Front gemacht?®);
und ihm ist, wenn auch in sehr vorsichtiger Zurückhaltung, nach dieser
Richtung hin H. Nirrnheim gefolgt!®); bezeichnenderweise beide Forscher,
die den hansischen Verhältnissen nahestehen. Aber ihr Einspruch drang
nicht durch, wie ein Blick in die gerade jüngst erschienenen allgemeinen
Werke der Wirtschaftsgeschichte und des Handelsrechts zeigt. Neuerdings
hat für das oberdeutsche Wirtschaftsgebiet A. Schulte gegen die Allgemein-
gültigkeit des Satzes: „Charakteristisch ist für das Mittelalter die Vereinigung
von Groß- und Kleinhandel in einer Hand‘“ Front gemacht!®). Auch die
Frankfurter Handelsgeschichte von A. Dietz und Äußerungen von Th. Mayer
wären in diesem Zusammenhang zu nennen. Noch ist aber von diesen Einzel-
erkenntnissen wenig in die allgemeine Literatur übernommen worden; das
Bekenntnis von R. Kötzschke zu einem berufsständischen Großhandel seit
dem 13. Jahrhundert steht vereinzelt da!®).
Wollte ich mich also an die sogenannte herrschende Meinung halten, so
wäre demnach das Thema, das ich mir hier gestellt habe, in sich unmöglich.
Bei meinen jahrelangen Lübecker Studien hat sich mir aber die Überzeugung
gebildet, daß dies Urteil der allgemeinen Forschung als generell zutreffendes
zunächst für Lübeck jedenfalls nicht aufrechtzuerhalten ist; daß bei diesem
wirtschaftsgeschichtlichen Problem der auch von Below in seiner Bedeutung
anerkannte „Unterschied der Zeiten und des Ortes‘) weit höher, als das
bisher geschah, zu bewerten ist!®), und daß man für eine Stadt wie Lübeck
gut daran tut, das Verhältnis von Gewandschnitt und Kaufleuten in dieser
Stadt unabhängig von der Lehrmeinung, dagegen in möglichst umfassender
Ausschöpfung des überreichen wirtschaftsgeschichtlichen Quellenbestandes