Full text: Gesellschaftslehre

140 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
technische Verhältnisse hält, d. h. für solche, bei denen der Gegenstand 
nicht mehr als ein Werkzeug ist, dessen einzige Bedeutung darin be- 
steht, seinem Besiger bestimmte Dienste zu vermitteln. Gerade unserer 
Zeit liegt dieser Irrtum besonders nahe, weil unsere Kultur tatsächlich 
diesem rein instrumentalen Verhältnis zu einer außerordentlichen Ver- 
breitung, fast zur Alleinherrschaft verholfen hat. Dieser Zustand ist 
nämlich kein ursprünglicher, sondern durch Verengung hervorgegangen 
aus einem solchen, bei dem den Menschen viel innigere Beziehungen mit 
seiner Umgebung verknüpften. Und selbst bei uns bestehen tatsächlich, 
wenn man genauer zusieht, vielfach noch derartige persönliche Be- 
ziehungen neben den instrumentalen. Der Besig, namentlich der Real- 
besig hat durchaus nicht allein die Bedeutung eines Werkzeuges für die 
Beschaffung anderer Güter: der Wert oder Unwert, der z. B. einem Gute 
zugesprochen wird (und in abgeblaßter Form mag das selbst von dem ab- 
strakten Gebilde des Aktienpapieres gelten), hebt oder senkt das Selbst- 
gefühl seines Eigentümers; und der Verlust eines solchen Besiges macht 
nicht nur deswegen unglücklich, weil er in biologischer Hinsicht schädigt, 
sondern er erzeugt auch eine Depression wegen der Verengung des Ich- 
bewußtseins, die mit der Verminderung des Besiges verbunden ist. Wer 
durch Pfändung sein Hausgerät verloren hat, mit dem er sich typischer- 
weise verwachsen, d. h. ichverbunden fühlt, der ist nicht nur materiell, 
sondern auch seelisch arm geworden. Ähnlich bedeutet für einen Staat, 
der durch einen unglücklichen Krieg einen Teil seines Landes verloren 
hat, dieser Verlust viel mehr als eine bloße wirtschaftliche Schädigung 
oder verminderte Möglichkeit: der biologischen Selbstbehauptung. Er 
verlegt in einer viel tiefer dringenden Weise das nationale Selbstgefühl; 
lie Gruppeneinheit der Nation fühlt sich durch Verlust in ähnlicher 
Weise verstümmelt wie der einzelne Mensch durch einen entsprechenden 
persönlichen Verlust. 
Ebenso dehnt sich das Ichbewußtsein unter geeigneten Umständen 
auch über die umgebende Gruppe aus. Ein Vater fühlt sich in 
Lob und Tadel seiner Kinder selbst getroffen, wobei in erster Linie 
natürlich an patriarchalische Verhältnisse mit ihrem starken Familien- 
sinn zu denken ist. Ähnlich jede von starkem Korpsgeist erfüllte Gruppe, 
wenn ein einzelnes Mitglied beschimpft oder in seiner Ehre gekränkt 
ist. So ist für eine Sippe oder einen andern durch die Sitte abgegrenzten 
Verwandtenkreis die Ausübung der Blutrache durchaus eine eigene und 
persönliche Angelegenheit, weil sich jeder Beteiligte in seinem kollek- 
tiven Ich selbst getroffen fühlt, nicht etwa die Vergeltung für das dem 
„andern“ widerfahrene Unrecht. Und umgekehrt müssen wir auch an- 
nehmen, die Gruppe, an der die Blutrache vollzogen wird, wird diese, 
falls sie sich nicht gegen den Täter selber, sondern gegen einen Gruppen-
	        
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