Full text: Gesellschaftslehre

286 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
Beamtentum und im militärischen Dienst bewahrt die persönliche Autori- 
tät natürlich eine große Bedeutung. Besonders die großen Persönlich- 
keiten haben in ihr die Hauptgrundlage für ihre weitgreifende Wirkungs- 
kraft. 
Historisch betrachtet besigt das Führerverhältnis seine größte Be- 
deutung auf den tieferen Stufen der menschlichen Kultur, die von der 
berrschaftlichen Organisation noch nicht berührt sind. Hier besteht statt 
dessen noch die genossenschaftliche Organisation: Die Macht ist inner- 
balb der Gruppe wesentlich gleich verteilt, d. h. es gibt keine erheblich 
an Macht bevorzugte Teilgruppe; insbesondere besteht statt des eigent- 
lichen Staates hier die Form des genossenschaftlichen Gemeinwesens, 
die mit einer viel geringeren Machtentfaltung nach allen Richtungen 
hin behaftet ist. Die Organisation beruht hier nur auf der persönlichen 
Macht, die uns in der Form des Führerverhältnisses entgegentritt. Je 
einfacher die kulturellen Verhältnisse sind, in desto reinerer Form tritt 
dieses uns entgegen. Bilden wir uns in diesem Sinne einen Idealtypus 
des Häuptlings, so können wir sagen: Der Häuptling herrscht lediglich 
durch seine persönliche Autorität, ohne äußere und ohne institutionell be- 
zründete Macht. Typisch dafür ist die immer wiederkehrende Wen- 
dung: er sei auf den guten Willen seiner Genossen angewiesen; und diese 
würden ihm unter Umständen einfach den Gehorsam versagen. Steigen 
wir zu höheren Stufen empor, so trübt sich dieses Bild zunehmend durch 
einen stärkeren Einschlag äußerer und institutioneller Macht. — In dem 
idealtypisch reinen genossenschaftlichen Gemeinwesen ist der Häuptling 
(gegebenenfalls vom Zauberer abgesehen) die einzige Person, die die all- 
remeine Gleichheit des Rechtes durchbricht. Die Verteilung der Rechte 
innerhalb einer solchen Gruppe kann man nämlich auf die einfachen 
beiden Säge bringen: unter den Genossen herrscht gleiches 
Recht; der Führer dagegen besigßt gewisse Vorrechte gemäß 
der Formel: Führerlohn für Führerleistung. 
2. Wir wenden uns jest dem Typus der herrschaftlichen 
Organisation zu. Wir finden sie bei allen höheren Kulturen, auch 
schon bei einer Reihe von Stämmen, die man vielfach noch als Natur- 
völker bezeichnet, insbesondere den Eingeborenen Polynesiens und 
Mikronesiens. Die Verschiedenheit zwischen diesem und dem vorigen 
Typus können wir vorzüglich unter den folgenden vier Gesichtspunkten 
betrachten (wobei wir den voll entfalteten Typus im Auge haben, neben 
dem auch Formen von Übergangscharakter auftreten). Erstens sind 
die Träger des Machtverhältnisses jest Teilgruppen, während 
bisher der Führer als einzelne Person den Geführten gegenüber stand. 
Das Herrschaftsverhältnis kennt statt dessen im einfachsten Fall eine 
Gliederung zwischen einer oberen und einer unteren Schicht, bei deren
	        
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