Full text : Grundzüge der Theorie der Statistik

320

Alter

Altersgliederung
 für die
Gesamtbevölkeruneg


Erwartete Anzahl von Sterbefällen gemäß
dem Sterblichkeitsquotienten für die

Gesamt- Rechtsanwälte
nevölkerung '

Kontoristen

Zi
2.
36,1
100,0 79,2 )
Als Resultat dieser Berechnung ergibt sich, daß die „Standard“-Sterblichkeit
 der Rechtsanwälte 79°/,, die des Kontorpersonals 97%
der Sterblichkeit der Gesamtbevölkerung beträgt, während wir oben
jeweils 81 und 97° feststellten. Wir finden also annähernd dasselbe
Bild. Daß es jedoch nicht genau dasselbe wird, beruht darauf, daß
die Altersgliederung der drei Gruppen: der Gesamtbevölkerung, der
Rechtsanwälte und des Kontorpersonals nicht dieselbe ist.
343. Um einen Überblick über das verschiedene Verfahren bei
den zwei Methoden und den Zusammenhang zwischen diesen zu
gewinnen, kann man im allgemeinen die Altersgliederung und Sterblichkeitsquotienten
 der Gruppe A (Rechtsanwälte) durch jeweils a,
Az, As ... UNd C,, X, A ..., der Gruppe B (Kontoristen) durch
bi, ba, bs .... und P,, Pay Ps ... und der Gruppe S (Gesamtbevölkerung
 oder „Standard“- Bevölkerung, deren Altersgliederung oder
Sterblichkeitsquotienten den Ausgangspunkt für den Vergleich bilden)
lurch S,, Sa, Ss ... Und pi, PD», Ps -.. bezeichnen; s. untenstehendes
Schema:

23—35 Jahre
35—45
45 —55
95—65 „_ _
Sämtliche Alter | 8900

zz

10
1:

15,5
19,9
27,8
33,7
96.9

Grunne A

Sterblichkeits-


DD

Gruppe B
Sterblichkeits-


0/

Gruppe S
Sterblich-Alters-
 keitsgliederung
 | quotient
0
{ng

Alterszyliederung


Altersgliederung


x

$

2

= 37171
20 7
ı8. ?
1215

pP, = 4,80
= 7,99
03 — 14,65
PP: — 29.69

6 63€
Die faktische Anzahl von Sterhefällen in jeder der Gruppen ist
dann jeweils

Nac, SXb8 und Ssp.
Die Anzahl von Sterbefällen, welche die Altersgliederungen a
und b in Verbindung mit der Sterblichkeit p erwartungsgemäß erzeben
 werden, ist dagegen
ap und Sbp,
Westerraard und Nybelle. Theorie der Statistik. 2. Aufl.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.