Kapitel I. Die Physiokraten. 25
mitarbeitete, denn nur diese, aber nicht der Arbeiter, schallt
Güter 1 ).
Weiterhin kann man diese Auffassung aus dem Milieu heraus,
in dem sie lebten, erklären. Da sie seit den Feudalzeiten nur Ge
meinwesen kannten, die von müßigen Großgrundbesitzern regiert und
sowohl wirtschaftlich, wie politisch geleitet wurden, erlagen sie in
bezug auf die Notwendigkeit des Großgrundbesitzes derselben Illusion,
in der Aristoteles hinsichtlich der Notwendigkeit der Sklaverei be
fangen war 2 3 * * * * ).
Wenn jedoch die Physiokraten die Angrilfe nicht voraussahen,
die später auf das Grundeigentum niederhageln sollten, so haben sie,
besonders der Abbe Baudbau, doch nicht unterlassen, es zu erklären
und zu rechtfertigen. Die von ihnen vorgebrachten Begründungen
müssen um so eher erwähnt werden, als die konservativen National
ökonomen während hundert Jahren nicht müde geworden sind, sich
ihrer zu bedienen.
Die ihnen am stärksten erscheinende Begründung, wenigstens
führen sie sie am öftesten an, besteht darin, daß der Besitzer oder seine
Bevollmächtigten das Land urbar gemacht haben. Folglich verdankt
selbst die produktive Klasse nur ihnen, daß sie das Produktionsmittel
in Händen hat. Sie sind es, die stets und noch immer das, was die
Physiokraten diegrundlegendenYorsclnisse (avances foncieres)
nennen, leisten, d. h. die Ausgaben für Rodung, Einfriedigung, Ge
bäude usw. 8 ) Der Großgrundbesitzer erscheint ihnen daher keines-
!) Es muß darauf hingewiesen werden, daß die Physiokraten niemals von land
wirtschaftlichen Arbeitern sprechen: Man könnte fast meinen, daß es zu ihrer Zeit
keine gegeben habe! Ihre Fürsorge für die Landwirte erstreckt sich nicht tiefer,
als auf die Kategorie der Pächter und Halbscheidpächter.
a ) „Ebensogut, wie man sie die Klasse der Besitzenden nennt, kann man me
auch Klasse der Adligen nennen, denn in diesem Sinn ist der Adel, anstatt eine
Chimäre zu sein, wie man manchmal sagt, eine den zivilisierten Keichen sehr nütz
liche Wirklichkeit“ (Baudeaü, S. 670).
3 ) „An dritter Stelle (obgleich sie öfter an erster Stelle genannt werden)
kommen die Großgrundbesitzer, die den Boden rodeten, Gebäude errichteten,
Pflanzungen anlegten und Einfriedigungen auf ihre Kosten machten, oder aber diese
Ausgaben zurückerstatteten, indem sie schon fertig ausgerüstete Erbliegenschaften
aufkauften . . . Diese Rente gehört uns, werden sie sagen, aus Gründen der Ge
rechtigkeit und Weisheit, da wir für den Boden Ausgaben für Unterhaltsmittel
vorgestreckt haben, die wir zu unterhalten und zu bewahren beauftragt sind“ (Baudeau,
Philosophie economique,S. 757). „Die erste Kraft, deren Reproduktion nötig
ist, ist der der Gesellschaft unentbehrlichste Mensch. Diese erste Kraft ist der
Grundbesitzer: Daher beruht die Rechtfertigung seiner Vorrechte auf der physischen
Notwendigkeit der Reproduktion“ (La RiviteB, S. 466—467).
„Durch Ausgaben erwirbt sich der wahre, gerechte und nützliche Grundbesitz.
Bis zum Augenblick, wo diese ersten Grund-Vorschüsse ein treten, ist das Eigentum
nur das exklusive Recht, den Boden eines Tages produktiv zu machen“ (Baudbau,