Entstehung und Organisation des Volkswirtschaft!. Unterrichts etc. 361
bereitenden Studienjahr wurden die staats- und verwaltungs
rechtlichen Disziplinen ausgeschieden und mit einer Reihe neu
geschaffener, volkswirtschaftlicher und verwaltungsrechtlicher
Lehrfächer zu einer Gruppe verbunden, welche den Gegenstand
eines staats wissenschaftlich en, dem vierten juristischen parallelen
Studienjahres abgab. Beide schließen fortan mit einem be
sondern Doktorate ab : das juristische mit dem doctorat ès-sciences
juridiques, das staatswissenschaftliche mit dem doctorat ès-sciences
'politiques et économiques. Die Fächer des staatswissenschaftlichen
vierten Studienjahres sind: a) öffentlich-rechtliche: Ge
schichte des öffentlichen Rechtes Frankreichs, Verwaltungsrecht,
Völkerrecht, vergleichendes Verfassungsrecht und französisches
Staatsrecht; b) volkswirtschaftliche: «) Pflichtfächer:
Nationalökonomie, Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehren,
französische Finanzgesetzgebung und Finanzwissenschaft ; ß) Wahl
fächer, von denen mindestens zwei gehört werden müssen: ge
werbliche Gesetzgebung und Gewerbepolitik, landwirtschaftliche
Gesetzgebung und Agrarpolitik, koloniale Gesetzgebung und
Kolonialpolitik. Für diese Fächer wurden 1895—1898 an den
vierzehn juristischen Fakultäten Lehrstühle errichtet. 1898 trat
dazu je eine fakultative Vorlesung über Finanzgesetzgebung im
letzten Semester des juristischen Trienniums; 1905 wurde das
an Wichtigkeit und Ausdehnung täglich zunehmende Fach der
gewerblichen Gesetzgebung und Gewerbepolitik als obligato
risches dem Lehrplan des dritten Lizentiatsjahres eingeglie
dert. 1907 endlich reihte man auf Anregung Levasseurs je einen
zweiten Jahreskurs über Nationalökonomie als obligatorisches
Fach in das zweite juristische Studienjahr ein. Damit fand die
durch einige zwanzig Jahre zwischen den Rechtsfakultäten
und dem Unterrichtsministerium erörterte Frage, ob nicht
schon das juristische Triennium in ein privatrechtliches und
ein staats wissenschaftliches zu spalten sei, eine vorläufig nega
tive Lösung. Heute existieren also an den Rechtsfakultäten
Frankreichs an volkswirtschaftlichen Lehrstühlen : 3 x 14—42
für Nationalökonomie (1. 2. und 4. Studienjahr); 2 X 14 — 28
für Finanzwissenschaft und -gesetzgebung (3. und 4. Studien
jahr); 14 für Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehren (4.
Studienjahr); 14 für Gewerbepolitik und -gesetzgebung (3. Studien
jahr); 8 für Kolonialgetzgebung und -politik (4. Studienjahr);