290 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
genossenschaftlich fühlenden, die Ehrenämter in Dorf und Amt bekleidenden tüchtigen
Klein- und Mittelbesitzer ist eines der anziehendsten Kapitel aus der mitteleuropäischen
Kultur- und Wirtschaftsgeschichte. —
104. Die Grundherrschaft und ihre Wirtschaftsorganisation.
Das mittelalterliche Dorf war eine genossenschaftliche Gebietsorganisation von 50 bis
500 Menschen auf wenigen Geviertkilometern, die Grundherrschaft eine herrschaft—
liche Gebietsorganisation von in der Regel doppeltem, ja zehn- und mehrfachem Um—
fange. Das Dorf war in gewisser Beziehung wirtschaftlich unabhängig, wenn es auch
politisch der Teil eines größeren Ganzen war, wirtschaftlich zuerst von der Markgenossen—
schaft, später meist von der Grundherrschaft, dann vom Absatz nach der Stadt abhing.
Die Grundherrschaft war auch politisch und administrativ in ein größeres Ganzes ein—
gefügt, wirtschaftlich nicht ohne Verkehrsverbindung nach außen; aber sie ruhte in der
Hauptsache doch rechtlich und wirtschaftlich viel mehr auf sich, zumal in den Zeiten un—
entwickelter Staatsbildung, im ganzen Mittelalter und noch lange in der neueren Zeit.
Ahnliche Verhältnisse wie unsere europäischen feudal-grundherrlichen Bildungen
haben auch andere Erdteile und Zeiten gehabt, wo Naturalwirtschaft, kriegerische oder
priesterliche Aristokratien und von ihnen abhängige Bauernschaften zusammentrafen. Aus
solchen Verfassungszuständen heraus haben sich fast überall unsere heutigen geldwirt—
schaftlichen Agrarverhältnisse mit ihren Klein-, Mittel- und Großbetrieben in ver—
schiedenen Ubergängen entwickelt.
Ihren Kern- und Mittelpunkt hatte die Grundherrschaft in einer fürstlichen oder
aristokratischen großen patriarchalischen Familie oder einem Bischof, einem Kloster; diese,
im Besitze von großem Grundeigentum, sammelten um sich Gefolgs- und Lehnsleute,
freie und unfreie Diener; hauptsächlich aber fuchten sie Dörfer und Hufen mit ihren
Bauernschaften zu erwerben; und die Verdinglichung aller möglichen Regierungs-,
Gerichts-, Lokalverwaltungsrechte, d. h. ihre Verknüpfung mit dem herrschaftlichen Be—
sitze bildete die Grundlage des dinglich-persönlichen Herrschaftsverbandes. Er war bald
mehr geschlossen, bald stellte er mehr einen Streubesitz dar, bestand oft nur aus einigen
Dutzend, bald aber auch aus einigen Hundert oder Tausend Hufen nebst Zubehör und
großen Waldungen und allerlei Rechten; jedenfalls die lokale Verwaltung und Aus—
nutzung dieses Grundbesitzes, den man stets abzurunden suchte, war das treibende Princip.
Die Nutzung konnte, da Geldwirtschaft, Pacht und ähnliches noch fast ganz fehlte, nur
die sein, daß die Grundherrschaft das Land an ihre Leute gegen Dienste und Natural—
abgaben ausgab, sich ein Obereigentum vorbehielt. Die höheren Dienstleute und Reiter
erhielten Lehen, etwas größere Güter, 4428, auch mehr Hufen, die Bauern und andere
Hintersassen erhielten oder behielten ihre einzelnen Hufen und Ackerstellen, die, nach
ihrer Lage gruppenweise unter einem herrschaftlichen Meier zusammengefaßt, womöglich
in ihrer hergebrachten Dorfverfassung gelassen wurden. Eine Anzahl Dörfer und Meier—
zebiete wurden unter einen Haupt- oder Fronhof gestellt; diese selbst standen wieder
unter den Oberhöfen und Palatien, an welchen ein eigener, nicht sehr großer landwirt—
schaftlicher Betrieb des Grundherrn geführt wurde. Von den übrigen zur Grundherr—
schaft gehörigen Gütern, Dörfern, Hufen her wurden Vorräte für den Bedarf des größen
Grundhercen, für seine militärische, polizeiliche, gerichtliche, geistliche Verwaltung wie
für seine persönlichen Bedürfnisse in den Fronhöfen angesammelt. Wurde von diesen
wirtschaftlichen Mittelpunkten der Verwaltung aus auch schon einiges verkauft, auf den
nächsten Markt geliefert, die Hauptsache blieb doch der eigene Konsum des Grundherrn,
des Stiftes, des Klosters und ihrer Beamten und Diener. Es war Sitte, daß die
Könige, die Grafen, die Bischöfe mit ihrem Hofhalte von einem ihrer Haupthöfe zum
andern zogen, um zu verzehren, was im Laufe des Jahres da angesammelt war. Es
fehlte in der Hauptsache die Geldwirtschaft, das Produzieren für den Markt, die Ab—
hängigkeit von den Preisen.
Aber in dem Centrum jeder der zahlreichen grundherrlichen Verwaltungen ent—
stand ein Überblick, ein Gesamtinteresse, eine gewisse Fähigkeit, alle untergeordneten Glieder
zu einem planvollen Ganzen zu verbinden, ihnen nach einem System der Arbeitsteilung