Full text: Der deutsche Buchhandel

22 IL Die Organisation des deutschen Buchhandels. N 
i. Die unter 2. und 3.. genannten Betriebe müssen die Verpflichtung über- 
nehmen, die Verbindung mit dem Kommissionär nicht zum Bezug von 
Sortiment zu benutzen. Der Kommissionär hat dafür einzustehen, daß diese 
Verpflichtung von seinem Kommittenten innegehalten wird. 
HL 
Abgewiesene Aufnahmegesuche können im allgemeinen erst nach Jahres- 
frist wiederholt werden. 
Der Jahrgang 1928 des Adreßbuchs enthält nach der „Statistischen 
Übersicht“ einschließlich 507 Filialen 11619 Firmen. Von diesen 
beschäftigen sich hauptsächlich mit dem 
Verlags-Buchhandel . . 3462 
Verlags-Kunsthandel . . . 387 
Verlags-Musikalienhandel ; „469 
Sortiments-Kunsthandel . . . . 152 
Sortiments-Musikalienhandel . . 674 
Antiquariatshandel RR 252 
Sortimentsbuchhandel „0.0. 6278 
Die reinen Verlagsbuchhandlungen beziffern sich auf 1819 Firmen, 
hiervon sind ansässig in 
Berlin. . 
Leipzig . 
München 
Stuttgart 
Wien . 
Die 11619 Firmen verteilen sich in den am Börsenverein betei- 
ligten Ländern auf 2257 Orte nach folgender Übersicht: 
Zahl der Firmen Zahl der Orte 
Deutsches Reich. . 1602 
Österreich . . 72 
Schweiz . 2.2... . 71 
übrige Staaten Euronvas . 159 
Amerika . . D 
Afrika . - r 7 
ASIEN: + x 4 A Hi Ws 21 BB 
Der Inhalt des Adreßbuchs setzt sich aus folgendem zusammen: 
Im Eingang steht die Lebensbeschreibung nebst dem Bildnis einer 
Persönlichkeit, die eine hervorragende Stellung im Buchhandel einge- 
nommen und sich besondere Verdienste um ihn erworben hat. Weiter- 
hin finden wir die Mitteilung der Buchhändlerjubiläen des kommenden 
und der verstorbenen Vereinsmitglieder des vergangenen Jahres, ferner 
ein Verzeichnis der buchhändlerischen und buchgewerblichen Fach- 
blätter, der direkten Leipziger Bücherwagen und der Feiertage, so- 
dann folgt eine Rabatt-Tabelle und eine statistische Übersicht. 
Die I. Abteilung bringt das Firmenverzeichnis und das Verzeichnis 
der Handlungsinhaber, deren Namen mit dem Firmenwortlaut nicht 
übereinstimmt, sowie der Mitinhaber, Direktoren von Aktiengesell- 
schäften, Geschäftsführer von Gesellschaften m. b. H. und der Pro- 
kuristen, diese aber nur. soweit sie nicht Mitglieder des Börsen-
	        
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