Full text: Der deutsche Buchhandel

26 II. Die Organisation des deutschen Buchhandels, 
des Börsenvereins in allen Fragen der Werbung im Auslande zur 
Seite. Deutsche Buchausstellungen und das Besprechungswesen im 
Ausland sind seine besonderen Arbeitsgebiete. 
Berlin 
und seine buchhändlerischen Verkehrseinrichtungen. 
Der Verkehr des gesamten Berliner Buchhandels ist in der Be- 
stellanstalt der Korporation der Berliner Buchhändler, die der 
Paket- und Zettelverteilung dient, vereinigt. Er wird durch die 
„Verkehrsordnung für den Berliner Platzverkehr‘“ geregelt, die in 
der Hauptversammlung der Korporation vom Jahre 1900 aufgestellt 
und 1902 und 1922 revidiert worden ist; im übrigen gilt die Ver- 
kehrsordnung des Börsenvereins auch für den Berliner Platzverkehr. 
Nach 8 4 der Berliner Verkehrsordnung sind die Mitglieder der 
Korporation und der Bestellanstalt verpflichtet, einander alle Liefe- 
rungen frei Bestellanstalt zu machen. Nach $ 4 der Bestimmungen 
über die Benutzung der Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel 
kann jede buchhändlerische Firma in Berlin oder auswärts Mitglied 
der Bestellanstalt werden, doch steht der Korporation das Recht 
zu, Gesuche um Mitgliedschaft bei der Bestellanstalt abzulehnen. 
Die Bestellanstalt übernimmt nicht nur den Bestellzettel-, Skrip- 
suren- und Drucksachenverkehr der Mitglieder und deren Kommitten- 
ten unter sich, sondern auch den Zettel- und Skripturenverkehr 
mit dem Leipziger Kommissionär bis zur Gewichtsgrenze von 
200 Gramm täglich, Drucksachenversendung von und nach Leipzig 
in täglichen Sendungen bis zur Gewichtsgrenze von je 500 Gramm, 
Beförderung von Beischlüssen von und nach Leipzig bis zur Ge- 
wichtsgrenze von je 25 Kilogramm im Monat, Ausfuhr der von 
auswärtigen Mitgliedern frei Haus eingehenden Beischlüsse und 
Übermittlung der zur Auszahlung an Berliner Firmen oder deren 
Kommittenten eingehenden Geldbeträge. 
Im ersten Teil des 1927 im 53. Jahrgang vorliegenden Adreß- 
buchs für den Berliner Buchhandel sind die Berliner 
Firmen aufgeführt, die durch Aufnahme in das „Adreßbuch des 
Deutschen Buchhandels“ als Vollbuchhändler anerkannt sind, im 
zweiten Teil die nicht im „Adreßbuch des Deutschen Buchhandels“ 
stehenden Firmen. Als Kommissionsplatz ist Berlin nur noch von 
geringer Bedeutung: drei Firmen vertreten 35 Sortimenterkommit- 
tenten; zahlreicher sind die von auswärtigen Verlegern im Interesse 
des Berliner Sortiments unterhaltenen Auslieferungslager. 
Nach der statistischen Übersicht des Adreßbuchs für den Deutschen 
Buchhandel 1928 sind in Berlin ansässig:
	        
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