fullscreen: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

—36 Vierzehntes Buch. Zweites Kapitel. 
und schon in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts empfanden 
die Kaufleute das und begannen dagegen Vorkehr zu treffen. 
Gern wurden die Teilnehmer eines Ringes nur in einer Stadt 
gesucht; dann bestand die Hoffnung, daß diese diplomatisch für 
die Ansprüche des Ringes eintreten werde. Noch günstiger war 
es, standen Städtebündnisse, die Hanse im Norden, im Süden 
der schwäbische Bund im Hintergrunde der kaufmännischen 
Bestrebungen: im Jahre 1520 gestand Ulm auf dem Überlinger 
Städtetag zu, der schwäbische Bund sei niemand nützlicher, als 
den Handelsgesellschaften; der einzelne Kaufmann sitze trocken. 
Von hier aus war es zu den monopolistischen Bestrebungen der 
großen Handelshäuser, der Fugger und Welser, nur noch ein 
Schritt. Diese suchten sich geradezu als politische Mächte im 
Reiche einzurichten, gleichsam als Fürsten des Handels in par- 
tibus. Wie einst die Grundherrschaften aus dem alten öffent— 
lichen Verbande der Markgenossenschaften als pseudostaatliche 
Gebilde ausgeschieden waren, so wollten sich jetzt diese Handels- 
häuser aus den Städten als pseudostaatliche Mächte ab— 
sondern: sie erstrebten namentlich einen besonderen Gerichts— 
stand vor dem Kaiser, volle Handelsfreiheit und die Freiheit 
der Monopolbildung im Reich, sowie wohl gar noch ein eigenes 
Münzrecht. Voll gelungen sind diese Bestrebungen freilich nur 
den Fuggern: sie erhielten 1530 den erblichen Reichsgrafenstand 
und volle Landeshoheit für ihre Güter und Personen, und 
1534 ward ihnen das Münzrecht zu teil. 
Was konnte unter solchen Umständen die Gesetzgebung be— 
sagen, selbst wenn sie wuchtige Schläge gegen den übertriebenen 
individualistischen Kapitalismus geführt hätte! Aber auch 
das war nicht der Fall. Zwar hat sich schon Kaiser Sigmund 
mit dem Gedanken gesetzlicher Maßregeln gegen Ringe, kauf— 
männische Gesellschaften und Fürkauf getragen, und seitdem ist 
diese Absicht im 15. Jahrhundert öfters gehegt worden. Zu 
Eingang des 16. Jahrhunderts hielt dann Kaiser Max den Ulmern 
den großen Schaden vor, den ihre Ringe verursachten: umsonst. 
Darauf wurden im Reichstagsabschied vom Jahre 1512 die 
Ringe verboten. Vergebens. Dann versprach Karl V. in seiner
	        
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