—36 Vierzehntes Buch. Zweites Kapitel.
und schon in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts empfanden
die Kaufleute das und begannen dagegen Vorkehr zu treffen.
Gern wurden die Teilnehmer eines Ringes nur in einer Stadt
gesucht; dann bestand die Hoffnung, daß diese diplomatisch für
die Ansprüche des Ringes eintreten werde. Noch günstiger war
es, standen Städtebündnisse, die Hanse im Norden, im Süden
der schwäbische Bund im Hintergrunde der kaufmännischen
Bestrebungen: im Jahre 1520 gestand Ulm auf dem Überlinger
Städtetag zu, der schwäbische Bund sei niemand nützlicher, als
den Handelsgesellschaften; der einzelne Kaufmann sitze trocken.
Von hier aus war es zu den monopolistischen Bestrebungen der
großen Handelshäuser, der Fugger und Welser, nur noch ein
Schritt. Diese suchten sich geradezu als politische Mächte im
Reiche einzurichten, gleichsam als Fürsten des Handels in par-
tibus. Wie einst die Grundherrschaften aus dem alten öffent—
lichen Verbande der Markgenossenschaften als pseudostaatliche
Gebilde ausgeschieden waren, so wollten sich jetzt diese Handels-
häuser aus den Städten als pseudostaatliche Mächte ab—
sondern: sie erstrebten namentlich einen besonderen Gerichts—
stand vor dem Kaiser, volle Handelsfreiheit und die Freiheit
der Monopolbildung im Reich, sowie wohl gar noch ein eigenes
Münzrecht. Voll gelungen sind diese Bestrebungen freilich nur
den Fuggern: sie erhielten 1530 den erblichen Reichsgrafenstand
und volle Landeshoheit für ihre Güter und Personen, und
1534 ward ihnen das Münzrecht zu teil.
Was konnte unter solchen Umständen die Gesetzgebung be—
sagen, selbst wenn sie wuchtige Schläge gegen den übertriebenen
individualistischen Kapitalismus geführt hätte! Aber auch
das war nicht der Fall. Zwar hat sich schon Kaiser Sigmund
mit dem Gedanken gesetzlicher Maßregeln gegen Ringe, kauf—
männische Gesellschaften und Fürkauf getragen, und seitdem ist
diese Absicht im 15. Jahrhundert öfters gehegt worden. Zu
Eingang des 16. Jahrhunderts hielt dann Kaiser Max den Ulmern
den großen Schaden vor, den ihre Ringe verursachten: umsonst.
Darauf wurden im Reichstagsabschied vom Jahre 1512 die
Ringe verboten. Vergebens. Dann versprach Karl V. in seiner