daß die Gesellschaft für Krankentransport absolut nicht in der Lage
war, ihrer Aufgabe nachzukommen. Trotzdem wurden zahlreiche
Anträge erhoben, und zwar ohne daß Gewalttätigkeit nachgewiesen
wurde, sondern lediglich mit der Begründung, daß die gesamte Situ-
ation eine derartige war, daß die Chauffeure bzw. die Insassen der
Automobile Angst haben mußten, Die Anklage wurde erhoben, ohne
daß den Angeklagten nachgewiesen werden konnte, daß sie eine
Drohung ausgesprochen haben, Es wird in der Verteidigung Not-
stand geltend gemacht, Ich habe in zwei Fällen Freisprüche erzielt.
Der zweite Fall ist ein sehr bemerkenswerter Vorgang bezüglich
der Einberufung der Schöffen, Der Vorgang bei der Einberufung der
Schöffen ist der, daß für das ganze Jahr eine Liste zusammengesetzt
wird, und daß durch das Los entschieden wird, um jede Absichtlich-
keit der Reihenfolge der Schöffen in dieser Liste auszuschalten, Nach
dem Gesetz dürfen die Schöffen nur nach der Reihenfolge zu den ein-
zelnen Verhandlungen gehen. Bei Bildung der Schöffensenate wurden
in dem Juliprozeß ganz gesetzwidrig zwei Arbeiterschöffen, die an
der Reihe der Einberufung gewesen wären, übergangen und an ihrer
Stelle die nächstfolgenden bürgerlichen Schöffen einberufen. Es ging
eine Interpellation an den Justizausschuß, der Justizminister mußte
das zugeben. Der Justizminister berichtete nun, daß gar keine Ab-
sicht vorgelegen habe, daß ein schwerhöriger Kanzleibeamter die
Aeußerung eines Richters „falsch“ verstanden habe. Bei den Urteilen
der Schöffengerichte aber ist es geblieben,
In diesem Zusammenhang möchte ich noch zwei Fälle behandeln;
die beweisen, mit welcher Ungerechtigkeit die Richter in Oesterreich
und Ungarn ihre Meinung gegenüber dem revolutionären Proletariat
zum Ausdruck bringen. In Oesterreich ist nach dem 16. Juli eine
Verlautbarung der österreichischen Richter erschienen, .in der ganz
offen politisch zu den Juliereignissen Stellung genommen wurde, und
zwar in der Form, daß sie dargestellt wurden als Ausschreitungen des
Pöbels, . Direkte beschimpfende Ausdrücke, wie Mob, wurden an-
gewendet, ganz im Gegensatz zu den Tatsachen. Denn es ist tat-
sächlich der Kern des Wiener Proletariats in jenen Tagen auf die
Straßen gegangen, wenn sich auch Lumpenproletariat angeschlossen
hat. Aber die Genossen sind geschlossen aus den Betrieben — und
zwar überwiegend: Sozialdemokraten — auf die Straße marschiert.
Das hindert die Richter in jener. Verlautbarung nicht, zu behaupten,
sie wollten die Arbeiter in Schutz dagegen nehmen, daß das eine
Arbeiterdemonstration war, das sei Pöbel gewesen und dagegen müßte
mit Schärfe eingeschritten werden.
Die besondere Wut der Richter ist erklärlich, da sie zum Teil
unmittelbar das Angriffsprojekt waren. Aber welches Vertrauen
kann ein Proletarier zu Richtern haben, die bereits von vornherein
in so krasser und eindeutiger Weise Stellung genommen haben,
Noch deutlicher und unverschämter ist das ja zum Ausdruck
gekommen im Szanto-Prozeß in Ungarn, wo die Freiheit der Verteidi-
gung der Angeklagten auf das äußerste eingeschränkt war, wo es
ihnen verboten worden war, über die Foltern zu sprechen, wo sie,
wenn sie darüber gesprochen haben, mit Disziplinarstrafen belegt
worden sind, mit Dunkelhalt, und wo sie für irgendwelche Ausrufe
gleichfalls zu Disziplinarstrafen verurteilt wurden.
Zur Organisierung der Verteidigung möchte ich ebenfalls betonen,
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