Gerichtsführung nicht mehr beachten. Sie kümmern sich sehr wenig
darum, ob das Urteil dem wirklichen Tatbestand und die Prozeß-
führung dem Paragraphen des Gesetzes streng entspricht oder nicht.
Sie behandeln die Delinquenten als den Klassenfeind und verurteilen
ihn so schwer, wie sie nur können, Das zur Charakterisierung der
jetzigen faschistischen Gerichte der kapitalistischen Staaten.
Ich bin aus einem Lande, aus Ungarn, welches schon acht Jahre
unter der faschistischen Herrschaft leidet. Diese faschistische Herr-
schaft war in den ersten Jahren, wie allen bekannt ist, eine Terror-
herrschaft, welche so wie in Italien, Bulgarien, Rumänien, Litauen
usw. nach allen Regeln des weißen Terrors getötet, gemordet, einge-
kerkert, gefoltert usw. hat. Ungarn bietet uns heute gewissermaßen
ein anderes Beispiel, Ungarn ist das Land des legalen. Terrors in
einer solchen Vollkommenheit wie in keinem anderen Lande, Heute
kommt es zwar nicht mehr vor, daß Arbeiter dutzend- und hundert-
weise erschossen und in die Donau geworfen werden. Das Polizei-
regiment herrscht aber mit einer solchen Härte und ständigem Druck,
daß die revolutionäre Bewegung vollkommen in die Illegalität ge-
drängt wird,
In dieser Situation steht der Prozeß von Szanto, Vagi und Ge-
nossen,. Die Presse hat vor einigen Tagen das Urteil des Budapester
Strafgerichtshofes veröffentlicht, Dieser Prozeß charakterisiert die
Gerichtsbarkeit im heutigen Ungarn, Die Regierung stellte die ver-
hafteten Genossen zuerst vor das Ausnahmegericht. Es war eine
große juristische Debatte entstanden, ob ein Ausnahmegericht statt-
finden kann oder nicht. Die liberalen Juristen waren der Meinung,
daß heute das Ausnahmegesetz, kraft dessen das Ausnahmegericht
bestimmt wurde, nicht mehr besteht und die Gesetzeskraft verloren
hat. Das Ausnahmegesetz wurde zur Kriegszeit eingebracht und auf
bestimmte Frist immer verlängert, Diese Frist ist abgelaufen, jetzt
hat das Gesetz keine Gültigkeit mehr. Die Genossen wurden trotz-
dem vor das Ausnahmegericht gestellt. Das Gericht war aber unter
den wuchtigen Schlägen der internationalen Pressekampagne ge-
zwungen festzustellen, daß Szanto, Vagi und Genossen nicht zum
Ausnahmegericht gehören, sondern ihre Sache dem Normalgericht
übergeben werden müsse. So kam der Prozeß jetzt zustande.
In der Verurteilung ist eine gewisse Tendenz zu sehen. Die An-
geklagten verteilen sich auf zwei Gruppen. Die eine Gruppe ist die
kommunistische Gruppe um Szanto, die andere ist die linkssozia-
listische Gruppe um YaRı Die Regierung wollte, um der Radikali-
sierung der Arbeiterschaft und der linkssozialistischen Bewegung Ein-
halt zu gebieten, diese beiden Parteien in einem großen Prozeß
erledigen, der Kommunistischen Partei jede Möglichkeit zur Legali-
tät nehmen und die Sozialistische Arbeiterpartei, indem sie als kom-
munistisch gestempelt werden sollte, in die Illegalität treiben. Auf
der anderen Seite ist der Prozeß in der Kriegsatmosphäre gegen
Sowjetrußland vorbereitet, und so ist die Schärfe, mit welcher die
Genossen behandelt worden sind, zu verstehen. Der faschistische
Chef der Budapester Polizei hat in der „Neuen Freien Presse” ein
Interview gegeben und unter anderem folgende Prahlerei vom Stapel
gelassen: Uns ist es gelungen, eine weitverzweigte kommunistische
Verschwörung zu entdecken. Diese Verschwörung hat ihre Agenten
in Bochava, Afghanistan, Persien, Indien, China. Die Kantontruppen
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