214 VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
127) Schreibfehler: es muß 9 Ib. 12 d. heißen. — In der Endsumme ist der Betrag mit
demselben Fehler — also 20 ß. zu hoch — gebucht.
18) Zu ergänzen: ‚„navem“‘.
9) Es handelt sich vermutlich um den Lübecker Bürger Ludeco de Osenbruge, der 1331
„tres bodas antiquas sitas in Oldenvere in angulo‘“ (Ecke Altenfähre — An der Trave
nach Nordosten) kaufte (Schröder, Hs. Marien-Magdalenen-Quartier, S. 560). Die Lage
dieser offenbar als Lagerspeicher dienenden Baulichkeiten würde sehr gut zu der kauf-
männischen Tätigkeit des Mannes passen. Der Name ‚„‚Herewich‘‘ ist dann sein alter
Osnabrücker Name, den er in Lübeck zugunsten der Namensbezeichnung nach seinem
Herkunftsort abgelegt hat, ein Vorgang, der für das 14. Jahrhundert häufig belegt ist.
120) Eigener Besitz Johann Clingenbergs oder Hermann Warendorps in der Marlesgrube
ist nicht nachweisbar. Vielleicht lagerte das Getreide mietweise in den Lagerschuppen
(bodae) an der Ecke Marlesgrube — Düstere Querstraße.
121) Die Gesamtsumme stimmt genau, wenn man das „‚defalcavi 6d. groß.‘ des Textes
auffaßt: „Die verlangte Fracht war 6 d. groß. höher, als die von uns für Fracht gezahlten
7 m. minus 33 d.‘“ — Vgl. Anm. 117.
122) Schuldner: Johann Clingenberg.
1283) Ingwer.
124) Geschenk. Also ist statt ‚,familia‘, „„,familiae‘‘ zu lesen.
125) 1319 hatte Johann de Clingenborch, Lübecker Bürger, für 330 m. d. Lüb. von den
Brüdern de Bulove gekauft: „‚in 9 mansis nobis in villa Blussme (= Blüssen bei Schönberg)
pertinentibus redditus 10 talentorum et unius modii siliginis, 22 tal. et unius modii
ardii ac 18 tal. avene.‘“ — Die coloni von zwei dieser Hufen sollen die fälligen Abgaben
zu Wasser und Land dorthin führen, wohin es Clingenberg und seine Erben wünschen.
Die Abgaben sollen unter allen Umständen, auch bei Krieg zwischen Lübeck und Mecklen-
burg, ausgeführt werden. Rückkauf innerhalb von 5 Jahren vorgesehen; dann freies
Eigentum des Käufers und seiner Erben. (M.U.B. XIX, Nr. 10905, 10906, 10913, 10929).
Später verkaufen die Brüder Bertram und Goswin Clingenberg, Söhne des Lübecker
Ratsherrn Wedekin Clingenberg — also die Neffen unseres Johann Clingenberg — die
Hebungen an den Bischof von Ratzeburg. (M.U.B. XIX Nr. 10912). — Die Höhe der
Abgaben hat sich also in den 57 Jahren, während der sie den Clingenberg zustanden, nicht
geändert. — Vgl. auch oben Anm. 95.
12) Gerard Boythin kaufte 1326 das Haus Böttcherstraße 20 „in dwerstrate apud s.
Clementem‘“ (Schröder, Hs. Mar.-Magd.-Quartier, S. 231). — 1337 verkauft es seine
Witwe. Um 1350 ist ein Gerard Boytin als Böttcher belegt.
27) Das heißt: der Scheffel kostet 2 ß.
128) Vicko Bulowe war der Gerichtsherr von Blüssen: M.U.B. VI, Nr. 4048 und IX, 6130
9) Der letzte Satz ist später nachgetragen. An sich war die ganze Seite der Anlage nach
jür die Beziehungen zu Tale Wiltardes bestimmt. Die drei vorletzten Eintragungen über
allgemeine Verwaltungskosten des Blüssener Besitzes gehören streng genommen nicht
hierher.
130) Sinngemäß zu ergänzen: Er soll zwei frusta Land für Warendorp bestellen, so daß
die Frucht diesem zufällt.
-31) Zum halben Gewinnanteil? Ebenso bedeuten die Worte „ter haven sat“ kurz vorheı
wohl: Saatgut zum halben Ertrag. Es kann aber auch „ter haven sac‘“ gelesen werden,
Dann würde in beiden Fällen zu übersetzen sein: Sie schuldet von der angeführten
Getreidemenge die Hälfte.
132) November 23.
133) Summe um 6 ß. zu niedrig.
134) Die Summe stimmt, wenn man die 6 m. d., die J. C. der Gattin des H. W. laut
vorhergehendem Eintrag leiht, hinzuzählt.