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5. die Schleswig-Holssteinische Höfebank in Kiel für 
die Provinz Schleswig-Holstein, 
§ die Siedlungsgesellschaft „Sachsenland“ in Magde- 
burg für die Provinz Sachsen, 
" die Hannoversche Siedlungsgesellschaft in Han- 
nover für die Provinz Hannover. 
Es betragen die Stammeinlagen 
der Gesellschaft zu 1 des Staates der Kommunal- Privater (auch Ge- 
(Ostpreußen) und sonstigen nossenschafts-und Dar- 
in: E UG GM 
7 651 000 f 4 000 000 3 200 000 451 000 f 
der Gesellschaft zu 2 
(Pommern) 
insgesamt: 
6 250 000 3 250 000 f 2 448 000 552 000 f 
der Gesellschaft zu 3 
(Brandenburg) 
insgesamt: 
8 289 000 / 3 000 000 3 047 000 / 2 242 000 f 
der Gesellschaft zu 4 
(Schlesien) 
insgesamt: 
5 500 000 2 750 000 ¿/ 1 500 000 M 1 250 000 . 
der Gesellschaft zu 5 
(Schleswig-Holstein) 
insgesamt: 
1 000 000 / 600 000 25 000 of 375 000 c 
der Gesellschaft zu 6 
(Sachsen) 
insgesammt:*) 
7 392 000 .f 3 000 000 t 3 514 000 ¿f 878 000 AM 
der Gesellschaft zu 7 
(Hannover) 
insgesamt:*) 
7 700 000 M 4 000 000 f 3 300 000 f 400 000 
Alle Gesellschaften sind in der Rechtsform der Gesell- 
schaft mit beschränkter Haftung begründet und bei allen 
ist der Gewinnanteil nach oben (im Höchstfalle 5 ) begrenzt. 
Der Staat hat Siß und Stimme im Aufsichtsrat. 
Ihm steht das Recht der Bestätigung der Wahlen des 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters 
und der Wahlen, der Anstellungsbedingungen und der 
Dienstanweisungen der Geschäftsführer zu. Er kann 
jederzeit Ginficht in die Bücher und die gesamte Ge- 
schäftsführung der Gesellschaft nehmen. Ohne seine Zu- 
stimmung können die Satzungen nicht geändert werden. 
Er kann in gewissen Fristen die Auflösung der Gesell- 
schaft verlangen; dann ist die Verwendung des nach Aus- 
zahlung der Stammeinlagen vorhandenen Gesellschafts- 
vermögens an seine Zustimmung gebunden. Einen maß- 
gebenden Einfluß übt der Staat aber dadurch aus, daß 
die Landgesellschaften von ihm finanziell abhängen; er ist 
der Geldgeber für alle Bedürfnisse des Ansiedlungsgeschäfts 
(Rentenbankkredit, Zwischenkredit, Beihilfen). 
Taxkommissionen bestehen bei den Landgesellschaften 
nicht. Die Schätzung der zur Besiedlung anzukaufenden 
*) Steht noch nicht genau fest; die Gesellschaft zu 7 
soll noch im laufenden Quartal gegründet werden.
	        
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