Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Untersuchungen an Ort und Stelle. 
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Umhüllung mit Papier zwischen Watte in einem wasserdichten Kasten (Deckelverschluß 
mit Gummipackung). Diesen Kasten stellt man in einen größeren, ebenfalls wasserdichten 
Kasten und umgibt ihn alsdann mit Bisstückchen, so daß die Temperatur 5° nicht über 
steigt. Wo man Eis nicht zur Verfügung hat, empfiehlt Bertarelli 1 ) in dem Zwischen 
raum eine Lösung 1300 g Rhodankalium in 1 1 Wasser herzustellen; diese hält sich mehrere 
Stunden um 5° herum. Bei höheren Temperaturen nimmt die Keimzahl schnell zu. 
8. Chemische Untersuchungen an Ort und Stelle. Eine örtliche chemische 
Untersuchung empfiehlt sich unter allen Umständen für diejenigen Bestandteile eines 
Wassers, welche beim Versand eine Verflüchtigung (wie freie Kohlensäure, Schwefel 
wasserstoff) oder eine Zersetzung (wie salpetrige Säure und Ammoniak) erleiden 
können. Auf erstere beiden Bestandteile ist unbedingt an Ort und Stelle zu prüfen, während 
für letztere beiden Bestandteile die örtliche Untersuchung nicht so unbedingt erforderlich ist. 
Über die Art der Ausführung dieser Untersuchungen vergl. weiter unten, für den 
Nachweis freier Kohlensäure, des Ammoniaks und der salpetrigen Säure unter „Trinkwasser“, 
bezw. für den Nachweis von Schwefelwasserstoff unter „Schmutzwasser“. 
4. Direkter Nachweis von verunreinigenden Zuflüssen. Wenn es sich um Be 
antwortung der Frage handelt, ob ein Brunnen oder eine Quelle durch irgend einen be 
stimmten Zufluß aus der Umgebung verunreinigt wird, so richtet sich die Beweisführung 
ganz nach der Art des vermuteten verunreinigenden Zuflusses. 
Wenn das verunreinigende Wasser seitlich direkt dem Brunnen bezw. der 
Quelle usw. zufließt und beobachtet werden kann, so entnimmt man Proben von dem zu 
fließenden Wasser und aus dem Behälter oder der Rinne, welche das vermutliche verun 
reinigende Wasser führen, untersucht beide, um festzustellen, ob sie gleiche Bestandteile 
enthalten. 
Läßt sich ein solcher offener seitlicher Zufluß nicht beobachten, enthält aber der 
vermutliche verunreinigende Zufluß irgend einen seltenen kennzeichnenden Bestandteil, 
z. B. Rhodanverbindungen aus Gaswasser oder größere Mengen von Chloriden oder Zink-, 
Kupfersalze oder Kaliseifen usw., so kann man den Nachweis dadurch führen, daß man 
das betreffende Brunnen- oder Quell- oder Plußwasser auf diese Bestandteile bezw. deren 
Umsetzungserzeugnisse untersucht. 
Auch Abortstoffe lassen sich zuweilen nach dem Verfahren von P. Grieß direkt 
in einem Brunnenwasser nachweisen (vergl. weiter unten). 
Andere kennzeichnende Verunreinigungen geben sich durch den Geruch zu erkennen, 
z. B. Leuchtgasbestandteile aus undichten Röhren, Petroleum von Ausflüssen aus Petroleum 
lagern usw. 
Unter Umständen erleiden die Bestandteile der verunreinigenden Zuflüsse beim 
Durchfiltrieren durch den Boden eine Umsetzung, z. B. die Sulfate von Zink, Kupfer, Bisen, 
die Kaliseifen mit Kalk- und Magnesiaverbindungen des Bodens, indem sich die Sulfate 
oder fettsauren Salze der letzteren Basen bilden und das Wasser eine außergewöhnlich 
erhöhte Menge von Calcium- und Magnesiumsulfat oder von Kaliumsulfat und Kalium 
karbonat annimmt, während die ersteren Basen vom Boden absorbiert werden. Es kann 
dann indirekt der Nachweis der Verunreinigung durch die quantitative Bestimmung dieser 
Bestandteile, in dem Wasser erbracht werden. 
Der Ammoniak- und organische Stickstoff aus Abort- und Jauchegruben wird im 
Boden zu Salpetersäure oxydiert und gibt sich im Wasser durch einen erhöhten Gehalt 
au letzterer zu erkennen. 
In anderen Fällen bleibt nichts anderes übrig, als die Bodenschichten zwischen dem 
Brunnen und dem vermutlichen verunreinigenden Zufluß aufzugraben oder durch Bohrungen 
auf die fraglichen verunreinigenden Bestandteile zu untersuchen. Verunreinigungen aus 
Abortgruben z. B, geben sich durch einen hohen Gehalt des Bodens an Stickstoff und 
Kohlenstoff, Leuchtgasbestandteile durch den Gehalt an Naphthalin zu erkennen. 
*) Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1904, 7, 370. 
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