Metadata : Die Entwickelung der Fabrikindustrie im lateinischen Amerika

Argentinien.
Zucker‘), dessen Behandlung durch das Zollsystem einer
kurzen Betrachtung wert ist. Das jetzige Gesetz betr. die
inneren Steuern und die Ausfuhrvergütungen trat im Januar
1905 in Kraft. Früher war der gesamte in Argentinien erzeugte
 Zucker mit 6 cent. pro kg belastet, es wurde aber
eine Vergütung von 16 cent. pro kg für den ausgeführten
Zucker gewährt, der nach der Menge 1/4 der gesamten Jahresproduktion
 nicht überstieg. Dies kam einer Rückvergütung
von ?/s des Ertrages der Abgabe an die Produzenten gleich:
der Rest von */s blieb dem Staate und der Preis des im
Lande verbrauchten Zuckers wurde um 6 cent. pro kg erhöht.
Ein späteres Gesetz gewährte den Produzenten eine weitere
Vergütung von 2 cent. pro kg im. Falle der Ausfuhr
eines weiteren Viertels oder eines geringeren Teiles der Gesamtproduktion,
 so daß, wenn die Hälfte der Gesamtproduktion
 ausgeführt wurde, der Staat nur !/s von der den Konsumenten
 auferlegten Steuer ‚erhielt. Obgleich nun die Ausfuhr
 niemals die Hälfte der Gesamtproduktion erreichte und
der Staat deshalb mehr als !/ des Steuerbetrages erhielt,
wurde die Steigerung des Inlandspreises für Zucker dadurch
erreicht, daß die Produzenten einen großen Teil ihres Zuckers
unter dem Kostenpreis im Auslande absetzen konnten.
Nachdem infolge der Beschlüsse der Brüsseler Konvention
 das System der Vergütungen aufgehoben werden
mußte, wurde dieses in anderer Form wiederhergestellt. Es
wurde eine Abgabe von 15 cent. pro kg auf !/4 der Gesamtproduktion
 gelegt, doch wurde dieser Betrag demjenigen,
der die genannte Menge oder weniger ausführte, zurückbezahlt.
 Diese Abgabe kommt einer Besteuerung der Gesamtproduktion
 von 3°%4 cent. 'pro kg gleich, und die
einheimischen Verbraucher haben diesen Aufschlag zu zahlen,
während der Staat von dem Steuerertrag nichts erhält. Aus
diesem Beispiel geht am deutlichsten die einseitige und das
Volk ausbeutende Interessenwirtschaft der von dem Zoll
geschützten Industrie hervor. Latzina hat festgestellt, daß
die argentinische Bevölkerung infolge dieser Gesetzgebung
60 % mehr für Zucker bezahlen muß, als nötig wäre, und
das nur für das kindliche Vergnügen, eine nationale Industrie
zu haben, wobei man übersieht, daß, wenn. sie die drei
Dutzend Produzenten bereichert, sie gleichzeitig in demselben
Verhältnis fünf Millionen Verbraucher belastet.
1) Latzina S. 473 u. f.; Berichte des. K. u: K. Österr. - Ungar.
Gen.-Konsulats Buenos Aires; Export 1903 Nr. 4.
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