Object: Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928

IT. Abschnitt. 
Die allgemeinen Kosten (Unkosten). 
§ 30. Durch den Betrieb einer Unternehmung entstehen Kosten, 
welche für die Betriebsfähigkeit, für die Leitung im Interesse der 
Unternehmung als Ganzes verausgabt werden, die nicht eine einzelne 
Ware treffen und bei denen nicht ohne weiteres festzustellen ist, 
wieviel auf die einzelnen Fabrikate entfallen. Es sind Ausgaben und 
Leistungen, die bei der Einzelkalkulation nicht unmittelbar in 
Eechnung gestellt werden können oder gewohnheitsmäßig nicht an 
gerechnet werden. Dazu gehören z. B.: 
1. Fabrikationsunkosten (Betriebsunkosten): Sie 
entstehen mittelbar durch die Erzeugung. Manche davon sind mehr 
oder weniger von der größeren oder geringeren Beschäftigung des 
Betriebes abhängig. Hierher gehören: iVerbrauch (Material und 
Löhne) an Brennstoffen und Kraft, Beleuchtung und Heizung des 
Betriebes, Wasserverbrauch, allgemeines Betriebsmaterial (Werk 
zeuge wie: Feilen, Hämmer; Putzwolle, Schmieröl, Farben, Bohröl, 
Packmaterial und ähnliches). Transport, Materialprüfung, Kosten 
der Instandhaltung der Gebäude, der Anlagen, Maschinen, Geräte und 
Werkzeuge, .Modelle, Modellkosten. (Indirekte) Löhne (Betriebs 
löhne) für Heizer, Taglöhner, Laufburschen usw. Beiträge für die 
Invaliditäts-, Kranken-, Alters-, Unfall-Versicherung; Ausgaben für 
Wohlfahrtseinrichtungen, die Kosten besonderer Betriebseinrich 
tungen wie Fabrikfeuerwehr, Wasser- und Gaswerk, Rollbahn, Fuhr 
werk. Gehälter und Löhne der Aufseher, Werkmeister, Pförtner, 
Nachtwächter. 
2. Die allgemeinen .Verwaltungskosten (Kosten des 
Gesamtbetriebes). 
a) Die Betriebsverwaltung: Gehälter, Tantiemen, Grati 
fikationen und persönliche Zulagen der technischen Beamten; 
Miete, Kosten der Magazinsverwaltung. 
b) Die kaufmännische Verwaltung (Handlungsunkosten); 
Gehälter, Tantiemen usw. der kaufmännischen Beamten (Ein 
kauf, Verkauf, Buchhaltung, Lohnkasse etc.) und der Ge
	        
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