IT. Abschnitt.
Die allgemeinen Kosten (Unkosten).
§ 30. Durch den Betrieb einer Unternehmung entstehen Kosten,
welche für die Betriebsfähigkeit, für die Leitung im Interesse der
Unternehmung als Ganzes verausgabt werden, die nicht eine einzelne
Ware treffen und bei denen nicht ohne weiteres festzustellen ist,
wieviel auf die einzelnen Fabrikate entfallen. Es sind Ausgaben und
Leistungen, die bei der Einzelkalkulation nicht unmittelbar in
Eechnung gestellt werden können oder gewohnheitsmäßig nicht an
gerechnet werden. Dazu gehören z. B.:
1. Fabrikationsunkosten (Betriebsunkosten): Sie
entstehen mittelbar durch die Erzeugung. Manche davon sind mehr
oder weniger von der größeren oder geringeren Beschäftigung des
Betriebes abhängig. Hierher gehören: iVerbrauch (Material und
Löhne) an Brennstoffen und Kraft, Beleuchtung und Heizung des
Betriebes, Wasserverbrauch, allgemeines Betriebsmaterial (Werk
zeuge wie: Feilen, Hämmer; Putzwolle, Schmieröl, Farben, Bohröl,
Packmaterial und ähnliches). Transport, Materialprüfung, Kosten
der Instandhaltung der Gebäude, der Anlagen, Maschinen, Geräte und
Werkzeuge, .Modelle, Modellkosten. (Indirekte) Löhne (Betriebs
löhne) für Heizer, Taglöhner, Laufburschen usw. Beiträge für die
Invaliditäts-, Kranken-, Alters-, Unfall-Versicherung; Ausgaben für
Wohlfahrtseinrichtungen, die Kosten besonderer Betriebseinrich
tungen wie Fabrikfeuerwehr, Wasser- und Gaswerk, Rollbahn, Fuhr
werk. Gehälter und Löhne der Aufseher, Werkmeister, Pförtner,
Nachtwächter.
2. Die allgemeinen .Verwaltungskosten (Kosten des
Gesamtbetriebes).
a) Die Betriebsverwaltung: Gehälter, Tantiemen, Grati
fikationen und persönliche Zulagen der technischen Beamten;
Miete, Kosten der Magazinsverwaltung.
b) Die kaufmännische Verwaltung (Handlungsunkosten);
Gehälter, Tantiemen usw. der kaufmännischen Beamten (Ein
kauf, Verkauf, Buchhaltung, Lohnkasse etc.) und der Ge