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hinein. Man glaubt im Namen unserer Wissenschaft auch
auf diesem ihr fremden Gebiete den Richterspruch fällen
zu dürfen.
Als 1866 der damalige Heidelberger Professor Carl
Dietzel für die Tübinger Zeitschrift einen Aufsatz über
die Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft schrieb '), ging
er davon aus, daß die eigentliche Wissenschaft der Volks
wirtschaft trotz der rapiden Entwicklung und großartigen
Ausdehnung des volkswirtschaftlichen Lebens nur geringe
Fortschritte gemacht habe. Er sucht den Grund dieser
unerfreulichen Erscheinung und glaubt ihn hauptsächlich
darin zu finden, daß der Volkswirtschaftslehre überhaupt ihr
eigentümliches wissenschaftliches Wesen noch nicht zum
vollen Bewußtsein gekommen sei, deshalb nicht, weil sie
„zu häufig vermischt und absichtlich verknüpft werde mit
der Lösung praktischer Streitfragen.“ Zwar sei es un
zweifelhaft von besonderem Werte, daß die wissenschaft
liche Volkswirtschaftslehre unmittelbar durch die Tatsachen
des Lebens angeregt werde und aus ihnen hervorwachse,
aber deshalb dürfe doch die wissenschaftliche Erörterung
nicht „eine direkte Einwirkung auf schwebende Fragen
des öffentlichen Lebens bezwecken.“ Der nachteilige Ein
fluß der Vermischung oder Verwechslung der auf prak
tische Ziele gerichteten Tätigkeit mit der eigentlichen
Wissenschaft der Volkswirtschaft liege einmal darin be
gründet, daß jene den reinen Erkenntniszweck der Wissen
schaft gar nicht vor Augen haben dürfe, sondern sich einer
die Erreichung des besonderen Zweckes direkt fördernden
Behandlungsart zuwenden müsse. Sodann aber sei es
.von besonderem Nachteile, für die wissenschaftliche For
schung, daß die praktisch-politische Tätigkeit notwendiger-
1) Tübinger Zeitschrift Band XXII, S. 329ff; Band XXIV, S. 80ff.