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Neuntes Buch. Viertes Kapitel.
IV.
Im Jahre 1220 hatte Friedrich Deutschland unter dem
Regiment seines soeben zuͤm deutschen König gewählten Sohnes
Heinrich, Herzogs von Schwaben, zurückgelassen. Da Heinrich
noch unmündig war, so wurde ihm eine Anzahl von Beratern
in verschiedener Funktion zur Seite gestellt. Seine persönliche
Erziehung leitete neben zwei Reichsministerialen der Hofkanzler
Konrad, Bischof von Speier; Schwaben kam unter die Ver—
waltung des Schenken Konrad von Winterstetten und des
Truchsessen Eberhard von Waldburg, zweier hervorragender
Dienstmannen; Reichsverweser (Gubernator) wurde der energische
Erzbischof Engelbert von Köln. Es war ein Versuch, neben
der Ministerialität vor allem die Pfaffenfürsten an die Regierung
des Landes zu bringen; zugleich sollte durch die Wahl Engelberts
wohl der Niederrhein dem staufischen Interesse gewonnen werden:
das alles ganz in Konsequenz der bisherigen deutschen Politik
Friedrichs, wie sie im Einverständnis mit dem Papste betrieben
worden war.
Es fragte sich nur, wie diese Ordnung sich dann bewähren
würde, wenn der Kaiser in Gegensatz zur Kurie geriete; ein
Fall, der, wie wir wissen, alsbald nach dem Jahr 1220
einzutreten begann. Würden dann die Pfaffenfürsten, seit
Innocenz III. so mannigfach an die Kurie gebunden, seit dem
großen Privilegium vom Jahre 1220 als Landesherren vom
Reiche unabhängiger als je, in Treue zum Kaiser stehen? Und
würde dann Engelbert, der große niederrheinische Kirchenfürst,
die englischen Neigungen seines Landes dauernd zu Gunsten des
staufischen Reichsgedankens unterdrücken können — ein Wage—
stück, das selbst einem Philipp von Heinsberg in den besten
Jahren Friedrichs J. nicht mehr geglückt war?
Schwierigkeiten in der ersten Richtung ergaben sich sehr
hald im Verhältnis des Reiches zu Dänemark. Es ist schon
bemerkt worden und wird später genauer erzählt werden?, daß
S. oben S. 259 und unten S. 392 ff.