270 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.
Widersetzlichkeit; sofort stellte er sich außerhalb der Bedingungen
des Konstanzer Friedens und ächtete die Städte. Es war ein
für die Kreuzzugspläne der Kurie höchst peinlicher Zwischenfall;
nur mit Mühe wurde er 1227 vom Papste ausgeglichen.
Bald darauf, am 18. März 1227, ist Honorius III. ge⸗
storben. Sein Nachfolger, Gregor IX., ein jähzorniger und
entschlußzäher Greis, war nicht gemeint, den Kaiser in der
glimpflichen Art seines Vorgängers zu behandeln. Friedrich
war sich des Unterschiedes wohl bewußt, und noch fühlte er sich
seiner Macht nicht sicher genug, um dem Papste zu trotzen.
So blieb ihm nichts übrig, als schließlich nun doch für seine Pläne
vorzeitig in den Kreuzzug einzutreten: nur die großen Ereignisse
der Fahrt selbst konnten ihm unter Umständen die erstrebte
Übermacht noch sichern. Darum begann er mit den umfassendsten
Rüstungen. Über ein halbes Hunderttausend vornehmlich deut⸗
scher Krieger sammelten sich im Sommer 1227 auf seinen Ruf
zur Fahrt übers Meer in Apulien; langsam wurden sie auf
kaiserlichen Schiffen übergeführt. Aber auf solche Massen war
man nicht vorbereitet gewesen: es kam zu einer Stauung, die
ansteckende Krankheiten verursachte, und als der Kaiser am
3. September von Brindisi abfuhr, ergab sich's, daß auch er
erkrankt war; wenige Tage darauf mußte er in Otranto landen;
in seiner Begleitung starb der Landgraf Ludwig von Thüringen,
der jugendliche Gemahl der heiligen Glisabeth.
Aber Gregor IX. erkannte die echte Not des Kaisers nicht
an; er bestand auf dem Vertrage von San Germano und bannte
den Kaiser wegen Umgehung seines Gelübdes, am 209. Sep⸗
tember 1227.
Der Kaiser ließ sich den Bann nicht anfechten; er fuhr
gleichwohl im Frühsommer des Jahres 1228 nach dem heiligen
Lande: nun freilich unter Darangabe aller orientalis ch⸗universalen
Pläne, deren Durchführung infolge der Notwendigkeit, noch
vorher eine Reihe von Aufgaben für das abendländische
Imperium zu lösen, an sich in weite Ferne gerückt schien;
nur um eine formale Erfüllung seines Kreuzzugsgelübdes konnte