tungen aller Länder und Kreise überall geplant. Ich darf nur an die
bayerische und sächsische Denkschrift erinnern, und es sind auch in
anderen Ländern nicht nur bereits großzügige Pläne aufgestellt, sondern
auch die Mittel dafür bewilligt worden.
Nun komme ich zu der Nur-Autostraße. Der eben behandelte
„Ausbau“ wird auch nicht wesentlich abgemindert werden können,
wenn der zweite Plan, die Schaffung von Nur-Autostraßen, verwirklicht
wird. Eine gewisse Entlastung des ersten Planes wird besonders dort
eintreten, wo die Nur-Autostraßen neben den alten geführt werden
können. Da aber, wie wir in der sächsischen Denkschrift nachgewiesen
haben, das schnellste Tempo für den Ausbau das wirtschaftlichste ist,
wird sich vielfach die Entlastung durch Nur-Autostraßen überhaupt nicht
auswirken können, weil das Tempo des Baues von neuen Straßen natur-
gemäß sich auf große Zeiträume ausdehnen wird. Wenn man z. B. nur
die 5000 km ausbauen wollte, so müßte man mindestens 10 bis 20 Jahre
rechnen, während wir doch die Straße in ein paar Jahren vollkommen
in Ordnung bringen müssen. Wenn man also Nur-Autostraßen bauen
will, so wird man doch trotzdem das erste Programm daneben durch-
‘ühren müssen.
Diese Nur-Autostraßen werden dem Schnellverkehr dienen, wenn
anders sie ihren Zweck erfüllen sollen. Sie sind einzuteilen in Straßen,
die nur dem Personenwagenverkehr dienen, und solche, die für Personen-
und Güterverkehr, also auch für Lastkraftwagen, bestimmt sind. Die
letztere Art wird wohl aus wirtschaftlichen Gründen die Regel bilden
müssen. Die Bauart der Fahrbahndecke wird die einer Straße mit dauer-
hafter Decklage sein müssen, schon um bei dem Schnellverkehr, der
meines Erachtens sich mit der Entwicklung des Motorenbaues mit der
Zeit bis auf 150 km pro Stunde steigern wird, Ausbesserungen und Neu-
deckungen zu vermeiden. Die Breite richtet sich nach dem Verkehr. Die
1-spurige Anlage ist die gegebene, da der Richtungsverkehr durchgeführt
werden muß, in jeder Richtung eine Spur für den Schnellverkehr und eine
Spur für den langsamer fahrenden Lastkraiftwagenverkehr, die zugleich
zum Überholen dient. Anfangs wird man mit 3 Spuren auskommen
Können, was aber bei größerem Verkehr verkehrsgefährlich ist. Im Rhein-
land hat man jetzt auch 4 Spuren angenommen. Die 4-spurige Straße
erfordert 12 m Fahrbahnbreite, dazu je 1,50 bis 2,50 m Bankette, also im
ganzen 15 bis 17 m Breite. Die Bankette dienen aber nicht für die Fuß-
gänger, denn Fußgängerverkehr ist grundsätzlich auszuschließen, sondern
für Materialablagerung und auch für Ablagerung von Autos, die liegen
bleiben. (Heiterkeit.) Sollen Schnellbahnen etwa mit untergebracht
werden, so erhöht sich die Breite um 5 bis 6 m.
Die Grundrißgestaltung muß möglichst geradlinig sein mit guter Sicht
durch entsprechend breite, in Sehhöhe angeordnete Bermen in den Fin-
IV, Die Nur-
straße.
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