beitsämter über. Die unmittelbare Durchführung der Sozialversiche-
rung in allen obengenannten Fällen der Erwerbslosigkeit ist durch das
Gesetz den Versicherungskässen zugewiesen.
Laut den bestehenden Bestimmungen „werden die Versicherungs-
kassen nach dem territorialen Prinzip aufgebaut und erstrecken sich auf
ein Gebiet mit einem Radius von zumindest 2 Werst und mit einer Ver-
sichertenzahl von nicht unter 2000‘. In der Praxis haben aber allgemeine
städtische Versicherungskassen mit Auszahlstellen in einzelnen Betrieben
und an anderen geeigneten Punkten‘ die größte Verbreitung gefunden.
Bezirkskassen sind nur in der Bundeshauptstadt, in Leningrad und eini-
gen Großstädten organisiert. Eine Ausnahme von diesem territorialen
Prinzip bilden die beruflichen, nichtterritorialen Versicherungskassen der
Transportarbeiter, was in den spezifischen Arbeitsbedingungen dieser
letzteren seine Erklärung findet.
Mitglieder der Versicherungskasse sind ausnahmslos alle im Ge-
biet der Kasse gegen Lohn beschäftigten Personen ohne Rücksicht
darauf, wo sie arbeiten (ob in privaten, staatlichen u.‘ a, Unterneh-
mungen), ob sie in der Versicherungskasse registriert, ob.die Versiche-
rungsbeiträge geleistet worden sind oder nicht. Die bloße Tatsache des
Lohnarbeitsverhältnisses bewirkt automatisch, die Zugehörigkeit jedes
Arbeiters und Angestellten Zur Versicherungskasse ‚und sichert ihm
dadurch die Nutznießung sämtlicher Versicherungsarten.
Gesetzgebendes Organ der Versicherungskasse ist die „Versicherungs-
konferenz‘“, bestehend aus Vertretern sämtlicher Gewerkschaften des
Ortes. Das Exekutivorgan der Kasse — das Komitee — wird, wie die
Revisionskommission, auf 6 Monate gewählt.
Funktionen des Komitees sind: die Auszahlung der Geldunterstüt-
zungen aller Art, die Einziehung der Versicherüngsbeiträge von den
Arbeitgebern, die: Bekämpfung „der Morbidität (durch Teilnahme an
der Verbesserung der hygienischen Zustände in den Betrieben, Errich-
tung von Erholungsheimen, Sanatorien u. dergl.), sowie die Aufklärungs-
arbeit — die Popularisation der Grundgedanken der Sozialversicherung,
die Organisierung von‘ Museen, Vorträgen u. dgl. die Herausgabe ent-
sprechender Literatur.
Dies ist in seinen Grundzügen das Organisationssystem der Sozial-
versicherung in Sowjetrußland.
In erster Reihe ist folgender Grundzug dieses Systems hervorzuheben,
äer es von allen übrigen Systemen unterscheidet — die Konzentration
der gesamten Versorgung‘ der Arbeiter — bei allen Arten von Er-
werbslösigkeit und Arbeitsunfähigkeit ohne Ausnahme — in einem
Organ. Diese Einheitlichkeit der Versicherungsorgane ist nicht nur
sehr bequem für den Arbeiter, der nicht verschiedene Organisationen,
je näch der Ursache der Beschäftigungslosigkeit, um Hilfe anzugehen