Full text: Die Sozialversicherung in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

braucht, sondern sie führt auch zu einer bedeutenden Ersparnis an Or 
ganisationsspesen, deren Gesamthöhe sich kaum auf 7—8% aller ‚Ope: 
rationsspesen beläuft,”) 
Ein zweites charakteristisches Merkmal dieses Systems im Vergleich 
zu den Systemen anderer Länder ist die völlige Selbstverwaltung der 
Versicherten, die völlige Ausschaltung der Arbeitgeber- sowohl der 
staatlichen Wirtschaftsorgane, als auch der Privatunternehmer — von 
jedweder Teilnahme an der Verwaltung des Versicherungswesens: so- 
wohl die Versicherungskonferenzen, als auch die Komitees und Revi- 
sionskommissionen bestehen ausschließlich aus Vertretern der aktivsten. 
gewerkschaftlich organisierten Kreise der Arbeiterklasse (in den Sowjet- 
republiken sind 90—95% aller Arbeiter in den Gewerkschaften or- 
ganisiert). 
Die einzige Schattenseite dieses Systems ist die Loslösung des Ge-}"“ 
biets der medizinischen Hilfeleistung für die Versicherten vom all-ı4.4 
gemeinen Sozialversicherungswesen. Die Anhänger dieser Loslösung er- 
klären ihre Notwendigkeit durch die „Wahrung der Einheitlichkeit des 
medizinischen und des Sanitätswesens‘‘ der Republik und durch eine 
Reihe anderer Erwägungen allgemein-staatlichen Charakters.”*) 
Berücksichtigt man aber den Umstand, daß diese Loslösung kom. 
pensiert wird durch die äußerst rege Ausnutzung des Rechtes der Ver- 
sicherungsorgane und der Gewerkschaften auf die Organisation und 
Verwaltung des medizinischen Arbeiterhilfswesens, so muß man zu 
dem Schluß kommen, daß dieses einzige Minus durch die zahlreichen 
positiven Seiten des sowietistischen Organisationssystems vollkommen 
wettgemacht wird. 
HL Das Finanzsystem. 
Bei der Betrachtung des Finanzsystems des sowjetistischen Ver- 
Sicherungswesens ist zu konstatieren, daß es von den Systemen anderer 
Länder ebenfalls sehr weit abweicht. 
Vor allen Dingen ist die völlige und unbedingte 
Befreiung der Arbeiter und Angestellten von jeg- 
licher Beitragsleistung für die Sozialversicherung 
zu verzeichnen. Laut & 178 des Arbeits-Kodex ‚werden die Ver- 
*; Während ın vielen Ländern diese Spesen bis zu 20% der Gesamt‘, 
ausgaben der Versicherungsorganisationen verschlingen,. 
*) Obwohl wir diese Erwägungen nicht für genügend begründet an- 
erkennen können, verzichten wir trotzdem auf ein längeres Verweilen 
beı dieser Frage, da ein solches zu einer bedeutenden Ueberschreitung der 
Grenzen der uns gestellten Aufgaben führen würde. Wir sind. aber nicht 
im Zweifel darüber, daß mit der weiteren Hebung der Volkswirtschaft 
unserer Republik, diese Ausgestaltung der Arbeiter-Medizin unter dem 
Druck der Lebensbedürfnisse eine Revision erfahren wird. 
Rn
	        
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