hergestellt ist, an Personen, die mit der Pflege von Kindern unter acht
Jahren beschäftigt sind, bis zum 9. Lebensjahr dieser Kinder: (wonach
ihnen die Rente entzogen wird),
Die Höhe der Rente ist von der Anzahl der zu versorgenden Fa-
milienmitglieder abhängig: Eine Familie mit mehr als zwei Arbeits-
unfähigen erhält 2% der Invalidenrente Gr. I, eine Familie mit zwei
Arbeitsunfähigen !/,, und mit einem‘ Arbeitsunfähigen 2% der Invaliden-
rente der Gr. I. Was die Familien von Personen anbelangt, die an den
Folgen eines mit dem Lohnarbeitsverhältnis zusammenhängenden Un-
falis gestorben sind, so erfolgt die Berechnung ihrer Rente ebenfalls
mit Rücksicht auf*den ortsüblichen Lohn des Wohnortes der Familie bzw.
auf den tatsächlichen Lohn des Verstorbenen, je nachdem, zu welcher Zeit
der Unfall stattgefunden hat: ob vor oder nach dem 1. Januar 1924.
Eine Familie mit einem Arbeitsunfähigen erhält Y% der: Unfallinva-
lidenrente Gr. I (Kat, I oder II), eine Familie mit zwei Arbeitsunfähigen
1/, der Rente, eine Familie mit drei Arbeitsunfähigen % der Rente, ;
Alle übrigen Vergünstigungen, in deren Genuß der Invalide gewesen
(in Bezug auf Mietzins, Steuern usw.), erstrecken sich auch auf die
Familien, die Hinterbliebenen-Rente beziehen; auch haben sie das Recht
auf ergänzende Unterstützungen bei Niederkunft oder Todesfall und auf
unentgeltliche medizinische Hilfe, gleich anderen Versicherungskassen-
mitgliedern.
f) Die Arbeitslosenversicherung, . Ä
Die Arbeitslosigkeit in der Sowjet-Union hat einen eigentümlichen
Charakter, der die Feststellung ihrer tatsächlichen Dimensionen bisher
unmöglich gemacht hat,
Dank den Vergünstigungen (in Bezug auf Mietzins, Bezahlung
der kommunalen Leistungen, Befreiung von den für nichtwerktätige
Elemente festgesetzten Steuern u, a,),, die an Personen gewährt werden,
welche als Arbeitsuchende in die Listen der Arbeitsbörsen eingetragen
und — gleich den Arbeitsinvaliden — aus der Versicherungskasse
Unterstützungen beziehen, sind die Arbeitsbörsen von Elementen über-
schwemmt worden, die sich sonst nie bis zur Kategorie der Arbeitslosen
„erniedrigt“ hätten, ?)
Dieser Umstand sowie auch die schwierige finanzielle Lage des
Landes hat die Organe ‚der Sozialversicherung zu einer recht vorsich-
tigen Einstellung in Fragen der Arbeitslosenversicherung gezwungen, da
eine andere Einstellung die gesamten Mittel ‚der ‘ Versicherungsorgane
hätte verschlingen können. .
:*) Dieser Umstand ist von dem im September 1924 in Moskau und
in Provinzstädten vorgenommenen Erhebungen über die soziale Zu-
sammensetzung der Arbeitslosen bestätigt worden; .es hat sich heraus-
gestellt, ‚daß viele reiche Geschäftsleute, Kaufleute, Hauseigentümer
usw. auf der Arbeitsbörse als Arbeitslose eingetragen waren.
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