Vorwort.
Der Verfasser der vorliegenden Arbeit ist kein Kommunist. Er ist
an alter Sozialist und als solcher hat er niemals und niemandem gegen
iber die Meinungsverschiedenheiten verhehlt, die ihn von der in Sowjet-
rußland herrschenden Kommunistischen Partei in vielen sehr wich:
ügen Fragen der russischen und der internationalen Bewegung trennen
Da der Verfasser jedoch seit der Entstehung der Arbeiterversicherung
in Rußland (1913) in deren Organen unausgesetzt tätig war, so hatte
er die Möglichkeit, die Sozialversicherungsgesetzgebung aller drei auf.
einander folgenden russischen Regierungen — der zaristischen, der
provisorischen und der sowjetistischen — miteinander zu vergleichen
und zu prüfen. Als unparteiischer Zeuge hält er es für seine sittliche
Pflicht, hierdurch mit voller Offenheit zu erklären, daß die Resultate
dieser Prüfung durchaus nicht. zugunsten der beiden ersten Regierungen
ausgefallen sind,
Da der Verfasser der gegenseitigen Information der Arbeiter ver
schiedener Länder über Fragen der Sozialversicherung große Bedeu
tung beimißt und außerdem aus der Presse weiß, wie ‚falsch die
Arbeiter anderer Länder über-die Tätigkeit der. sowjetistischen Ver-
sicherungsorgane informiert werden, ‘hat er sich entschlossen, dem Leser
liese in aller Eile, in wenigen freien Stunden niedergeschriehene Arbeit
vorzulegen.
Vermag dieser kurze Ueberblick dem Leser eine richtige Vorstel-
lung von‘ der sowjetistischen Sozialversicherung‘ zu vermitteln, so wird
der Verfasser seine Aufgahe als hinreichend gelöst betrachten.
N. Bychowskr.
Moskau, November 1924.