Full text: Die Sozialversicherung in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Vorwort. 
Der Verfasser der vorliegenden Arbeit ist kein Kommunist. Er ist 
an alter Sozialist und als solcher hat er niemals und niemandem gegen 
iber die Meinungsverschiedenheiten verhehlt, die ihn von der in Sowjet- 
rußland herrschenden Kommunistischen Partei in vielen sehr wich: 
ügen Fragen der russischen und der internationalen Bewegung trennen 
Da der Verfasser jedoch seit der Entstehung der Arbeiterversicherung 
in Rußland (1913) in deren Organen unausgesetzt tätig war, so hatte 
er die Möglichkeit, die Sozialversicherungsgesetzgebung aller drei auf. 
einander folgenden russischen Regierungen — der zaristischen, der 
provisorischen und der sowjetistischen — miteinander zu vergleichen 
und zu prüfen. Als unparteiischer Zeuge hält er es für seine sittliche 
Pflicht, hierdurch mit voller Offenheit zu erklären, daß die Resultate 
dieser Prüfung durchaus nicht. zugunsten der beiden ersten Regierungen 
ausgefallen sind, 
Da der Verfasser der gegenseitigen Information der Arbeiter ver 
schiedener Länder über Fragen der Sozialversicherung große Bedeu 
tung beimißt und außerdem aus der Presse weiß, wie ‚falsch die 
Arbeiter anderer Länder über-die Tätigkeit der. sowjetistischen Ver- 
sicherungsorgane informiert werden, ‘hat er sich entschlossen, dem Leser 
liese in aller Eile, in wenigen freien Stunden niedergeschriehene Arbeit 
vorzulegen. 
Vermag dieser kurze Ueberblick dem Leser eine richtige Vorstel- 
lung von‘ der sowjetistischen Sozialversicherung‘ zu vermitteln, so wird 
der Verfasser seine Aufgahe als hinreichend gelöst betrachten. 
N. Bychowskr. 
Moskau, November 1924.
	        
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