Über die Einzahlung wird von der Kasse eine Be-
scheinigung ausgestellt, welche der Reichssehulden-
verwaltung einzureichen ist.
Steht .der Begründung der Buchsechuld nach den
Vorschriften dieses Gesetzes ein Hindernis entgegen,
so ist dem Einzahler der eingezahlte Betrag mit
Zinsen zu dem am Sitze der Reichsschuldenverwaltung
für hinterlegte Gelder maßgebenden Zinssatz zurück-
zuzahlen *)
8 3.
Vermerk von Veränderungen; Schuldbuchgeheimnis.
In dem Reichsschuldbuch sind auch die in dem
Schuldverhältnis eintretenden Veränderungen zu ver-
merken,
Für die zu verschiedenen Zinssäizen erfolgenden
Eintragungen können getrennte Bücher angelegt
werden.
Von dem Reichsschuldbuch ist eine Abschrift zu
bilden und getrennt aufzubewahren?).
Über den Inhalt des Reichsschuldbuchs darf nur
den im 8 9 aufgezählten Personen sowie dem Gegen-
vormunde, dem Beistand und bezüglich der im S 5
unter Nr. 3 und 4 bezeichneten Gläubiger den zur Re-
vision ihrer Kassen berechtigten öffentlichen Be-
hörden oder sonstigen Personen, leizteren aber nur,
falls ihre Berechtigung zur Kassenrevision durch eine
öffentliche Behörde bescheinigt ist, Auskunft erteilt
werden.
8 4.
Antragsteller bei Begründung der Buchschuld.
Die Eintragung einer Buchschuld geschieht auf
Antrag des Inhabers der Schuldverschreibungen, in
*) Eine: Begründung von Buchschulden durch Barzahlung ist
Zur Zeit nicht möglich. Zur Entgegennahme solcher Barzahlun-
ven wurde durch den hier nicht abgedruckten Art. I der Aus-
[ührungsbestimmungen die Reichsbankhauptkasse bestellt,
3) Die Abschrift befindet sich bei den Akten und dient zu-
gleich als Aktentabelle
3) Durch 8 181 der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember
19 ist ferner bestimmt, daß die Verpflichtung der Schulden-
verwaltungen zur Verschwiegenheit nicht gelte „für ihre Aus-
kunfitspflicht gegenüber den Finanzämtern‘‘, sofern sich diese an
die Schuldenverwaltung mit einer Anfrage wenden.