Full text : Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

für Jede Schuldverschreibung, jede Schatzanweisung
 und jeden Auslosungsschein sowie für jeden
Zinsbogen 25 Reichspfiennig,
für jede Schatzanweisung mit anhängenden Zinsscheinen
 30 Reichspfennig.
Der danach berechnete Betrag wird für jeden Ersatzantrag
 auf volle Reichsmark aufgerundet,
Ausfertigungskosten werden nicht erhoben, wenn
der Kurswert der auf einen Antrag ausgefertigten Ersatzurkunden
 die Haftsumme der Post für eine verlorengegangene
 Einschreibesendung (z. Zt. 40 RM.)
nicht übersteigt,
Auf die „Äußeren“ Anleihen des Reichs und
Preußens findet dieser Beschluß keine Anwendung.
            
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