wenn glaubhaft bekannt geworden ist, daß der
Gläubiger vor länger als zehn Jahren verstorben
ist und ein Rechtsnachfolger sich nicht legitimiert
hat;
wenn sonst ein gesetzlicher Gruud zur Hinter
legung gegeben ist.
Die hinterlegten Schuldverschreibungen ireten in
allen rechtlichen Beziehungen an die Stelle der gelöschten
Forderung.
A
Artikel VI.
($ 20 des Gesetzes.)
Bei der Hinterlegung von Schuldverschreibungen
usw. sind der Hinterlegungsstelle Abschritft
des Kontos und, falls die ganze Forderung hinterlegt
wird, die auf das gelöschte Monto bezürliehen
Akten ınitzuteilen.
Die Beteiligten sind von der Hinterlegung
gleichzeitig zu benachrichtigen.
8 21.
Kündigung.
. Im Falle der Kündigung einer der Reichsanleihen
sind die mit ihrer Forderung zu dem Zinssatz der gekündigten
Anleihe eingetragenen Gläubiger schriftlich
zu benachrichtigen, Die Wirksamkeit der Kündigung
ist jedoch von dieser Benachrichtigung nicht abhängig.
8 992,
Zahlung der Zinsen.
Die Zahlung der Zinsen einer eingetragenen Forderung
erfolgt, sofern nicht die Voraussetzungen des
$ 11 Abs. 2 vorliegen, mit rechtlicher Wirkung an denjenigen,
welcher am zehnten Tage des dem Fälligkeitstermine
der Zinsen vorangehenden Monats einge-Iragener
Rerechtigter war.
8 23.
Zahlungswege.
_ Die Zinsen werden in der Zeit vom vierzehnten
Tage vor bis zum achten Tage nach dem Fällirkeite.
A)