Full text : Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

wenn glaubhaft bekannt geworden ist, daß der
Gläubiger vor länger als zehn Jahren verstorben
ist und ein Rechtsnachfolger sich nicht legitimiert
 hat;
wenn sonst ein gesetzlicher Gruud zur Hinter
legung gegeben ist.
Die hinterlegten Schuldverschreibungen ireten in
allen rechtlichen Beziehungen an die Stelle der gelöschten
 Forderung.

A

Artikel VI.
($ 20 des Gesetzes.)
Bei der Hinterlegung von Schuldverschreibungen
 usw. sind der Hinterlegungsstelle Abschritft
des Kontos und, falls die ganze Forderung hinterlegt
 wird, die auf das gelöschte Monto bezürliehen
 Akten ınitzuteilen.
Die Beteiligten sind von der Hinterlegung
gleichzeitig zu benachrichtigen.
8 21.
Kündigung.
. Im Falle der Kündigung einer der Reichsanleihen
sind die mit ihrer Forderung zu dem Zinssatz der gekündigten
 Anleihe eingetragenen Gläubiger schriftlich
zu benachrichtigen, Die Wirksamkeit der Kündigung
ist jedoch von dieser Benachrichtigung nicht abhängig.
8 992,

Zahlung der Zinsen.
Die Zahlung der Zinsen einer eingetragenen Forderung
 erfolgt, sofern nicht die Voraussetzungen des
$ 11 Abs. 2 vorliegen, mit rechtlicher Wirkung an denjenigen,
 welcher am zehnten Tage des dem Fälligkeitstermine
 der Zinsen vorangehenden Monats einge-Iragener
 Rerechtigter war.

8 23.
Zahlungswege.
_ Die Zinsen werden in der Zeit vom vierzehnten
Tage vor bis zum achten Tage nach dem Fällirkeite.

A)
            
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