Ist für Gegenstände der im $ 29 Nr, 3 der Gewaltschädenverordnung
bezeichneten Art eine Endentschädigung
lediglich aus dem Grunde nicht gewährt worden,
weil die Voraussetzungen der Fortkommensklausel mit
Rücksicht auf die Geringfügigkeit der Eundentschädizung
nicht als erfüllt angesehen wurden, so ist eine
Schlußentschädigung zu gewähren, wenn die Voraussetzungen
der Fortkommensklausel nunmehr insbesondere
mit Rücksicht auf die Höhe der Schlußantschädigung
gegeben sind.
8 3.
Stammentschädigung.
Als Schlußentschädigung werden, soweit nicht im
lolgenden ein anderes bestimmt ist, festgesetzt:
a) für die ersten 5000 Mark des
Grundbetrags . . . . . . .100 vom Hundert,
b) für die weiteren 15000 Mark
des Grundbetrags . . ...
c) für die weiteren 30000 Mark
des Grundbetrags . . . ..
d) für die weiteren 50000 Mark
des Grundbetrags . . . ..
e) für die weiteren 100000 Mark
des Grundbetrags . . . ..
D) für die weiteren 800 000 Mark
des Grundbetrags . . . .
für die weiteren 49 Millionen
Mark des Grundbetrags . . .
für die weiteren 50 Millionen
Mark des Grundbetrags
i) darüber hinaus . . .
(Stammentschädigung).
30 vom Hundert,
25 vom Hundert,
20 vom Hundert,
4}
S 4.
Berechnung der Schlußentschädigung.
‚„ Für die Berechnung der Schlußentschädigung ist der
Urundbetrag maßgebend, der in dem Nachentschädi-Sungsbescheide
des BReichsentschädigungsamts der
Nachentschädigung zugrunde gelegt worden ist oder zurunde
gelegt wird. Ist im Falle des 8 2 Abs. 3 ein
Nachentschädigungsbescheid nicht ergangen, so sind
für die Ermittlung des Grundbetrags die Berechnungen
der Endentschädigung maßgebend.