Full text : Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

haben. Die Vorschriften der $8 10 und 11 sowie die
auf Grund des 8 10 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen
finden auf die Markanleihen der Länder entsprechende
Anwendung.
8 36.
Ausschluß vom Umtausch,
Ein Umtausch der unverzinslichen Schatzanweisuncen
 der Länder kann nicht verlangt werden. Ansprüche
können aus ihnen nicht hergeleitet werden.
8 37.
Vorzugsrente,
(1) Ein bedürftiger, im Inland wohnender deutscher
Reichsangehöriger hat ein Recht auf eine Vorzugsrente,
 wenn ihm ein Teilbetrag der Ahblösungsanleihe
eines Landes gehört, den er
a) im Umtausch gegen Markanleihen alten Besitzes
erlangt hat oder
bh) als Rechtsnachfolger seines verstorbenen Ehegatten
oder eines verstorbenen Verwandten ersten Grades,
der den Teilbetrag der Ablösungsanleihe' im Umtausch
 gegen Markanleihen alten Besitzes erworben
 hat.
Hat er den Teilbetrag der Ablösungsanleihe von
seinem Vater oder von seiner Mutter erlangt, so kann
er die Vorzugsrente nur verlangen, solange er nicht
volljährig ist, es sei denn, daß er wegen geistiger oder
körperlicher Gebrechen dauernd erwerbsunfähig ist.
(2) Die Vorschriften des $ 18 Abs. 3, der 88 19, 20,
des 8 21 Abs. 1 und 2, des 8 23 Satz 1 und des $ 25
Abs. 2 und des 8 26 finden auf die Voxzugsrente entsprechende
 Anwendung.

8 38.
Mehrere Vorzugsrenten des Reichs oder der Länder.
Ein Gläubiger hat einen Anspruch auf mehrere Vorzugsrenten
 des Reichs oder der Länder nur, soweit ihr
Gesamtbetrag die im $ 20 bezeichneten Höchstsätze
nicht übersteigt. Eine hiernach erforderliche Beschränkung
 tritt bei der Vorzugsrente ein, deren Gewährung
der Gläubiger zuletzt heantragt hat.

474
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.