Ist das Erlöschen der Rente rechtskräftig festge-
stellt, so stellt die Reichsschuldenverwaltung die wei-
tere Auszahlung der Rente endgültig ein und händigt
dem Gläubiger einen Auslosungsschein aus oder hebt
die Sperre des Auslosungsrechts im Reichsschuldbuch
auf.
Amtshilfe,
Die Vertreter der Obersten Landesbehörden, die
Ausschüsse und der Oberausschuß für die soziale Wohl-
fahrtsrente und die Reichsschuldenverwaltung haben
in den die soziale Wohlfahrtsrente betreffenden An-
gelegenheiten einander Amtshilfe zu leisten.
8 24.
Il. Abschnitt
Die kulturelle Wohlfahrtsrente
1. Voraussebkungen, Höhe und Erlöschen
8 95.
Voraussetzungen der kulturellen Wohlfahrtsrente.
Die kulturelle Wohlfahrtsrente (8 27 des Gesetzes)
erhalten auf Antrag die Träger inländischer Anstalten
und anderer Einrichtungen, deren wesentliche Zweeck-
bestimmung die Förderung wissenschaftlicher Aus-
bildung oder Forschung ist (wissenschaftliche Einrich-
tungen). Die Rente wird ihnen für die Auslosungs-
rechte gewährt, die sie als Anleihealtbesitzer erhalten
haben, sofern die Markanleihen des Reichs, für die die
Auslosungsrechte zugeteilt sind, bei dem Inkrafttreten
des Gesetzes einer wissenschaftlichen Einrichtung in
erkennbarer Form nicht nur vorübergehend gewidmet
waren.
8 98.
Begriff wissenschaftliche Forschung.
Wissenschaftliche Forschung ist die planmäßige, auf
die Erweiterung menschlicher Erkenntnis gerichtete
Tätigkeit.
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