Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Ist das Erlöschen der Rente rechtskräftig festge- 
stellt, so stellt die Reichsschuldenverwaltung die wei- 
tere Auszahlung der Rente endgültig ein und händigt 
dem Gläubiger einen Auslosungsschein aus oder hebt 
die Sperre des Auslosungsrechts im Reichsschuldbuch 
auf. 
Amtshilfe, 
Die Vertreter der Obersten Landesbehörden, die 
Ausschüsse und der Oberausschuß für die soziale Wohl- 
fahrtsrente und die Reichsschuldenverwaltung haben 
in den die soziale Wohlfahrtsrente betreffenden An- 
gelegenheiten einander Amtshilfe zu leisten. 
8 24. 
Il. Abschnitt 
Die kulturelle Wohlfahrtsrente 
1. Voraussebkungen, Höhe und Erlöschen 
8 95. 
Voraussetzungen der kulturellen Wohlfahrtsrente. 
Die kulturelle Wohlfahrtsrente (8 27 des Gesetzes) 
erhalten auf Antrag die Träger inländischer Anstalten 
und anderer Einrichtungen, deren wesentliche Zweeck- 
bestimmung die Förderung wissenschaftlicher Aus- 
bildung oder Forschung ist (wissenschaftliche Einrich- 
tungen). Die Rente wird ihnen für die Auslosungs- 
rechte gewährt, die sie als Anleihealtbesitzer erhalten 
haben, sofern die Markanleihen des Reichs, für die die 
Auslosungsrechte zugeteilt sind, bei dem Inkrafttreten 
des Gesetzes einer wissenschaftlichen Einrichtung in 
erkennbarer Form nicht nur vorübergehend gewidmet 
waren. 
8 98. 
Begriff wissenschaftliche Forschung. 
Wissenschaftliche Forschung ist die planmäßige, auf 
die Erweiterung menschlicher Erkenntnis gerichtete 
Tätigkeit. 
Al
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.