Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

scheidung nicht verkündet ist, und wenn sich daraus 
eine Gefährdung des Dienstes der Reparationsschuld- 
verschreibungen ergibt, Nach Anrufung des Schieds- 
richters ist das Verfahren vor dem Gericht einzustellen. 
8 45. 
Schiedsrichter. 
(1) Streitfälle zwischen der Reparationskommission 
oder einer in ihr vertretenen Regierung oder dem Treu- 
händer oder dem zur Wahrung der Rechte der Schuld- 
verschreibungsgläubiger bestellten Eisenbahnkommissar 
einerseits und der Reichsregierung und der Gesellschaft 
oder einer dieser beiden anderseits oder zwischen der 
Reichsregierung und der Gesellschaft, in diesem Falle 
jedoch nur unter den im 8 44 bestimmten Voraus- 
setzungen, über die Auslegung der Bestimmungen 
dieses Gesetzes und der Gesellschaftssatzung, über 
Maßnahmen auf Grund des Gesetzes oder der Satzung 
oder über sonstige ähnliche Fragen sind bis zur voll- 
ständigen Tilgung der Reparationsschuldverschrei: 
bungen durch einen Schiedsrichter zu entscheiden. 
(2) Der Schiedsrichter ist von dem jeweiligen Präsi- 
denten des Ständigen Internationalen‘ Gerichtshofs zu 
ernennen und soll, falls eine der beteiligten Parteien es 
wünscht, neutrale Staatsangehörigkeit besitzen. Seine 
Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar. 
8 46. 
Goldmark. 
Alle Zahlungen, die an den Agenten für Reparations 
zahlungen auf Grund dieses Gesetzes und der Gesell- 
schaftssatzung zu leisten sind, sind in Goldmark oder 
deren Gegenwert in deutscher Währung zu leisten. Als 
Goldmark im Sinne dieser Bestimmung gilt der Preis 
von ‘/ezw Kilogramm Feingold. Dieser Preis ist auf 
Grund der Londoner Goldpreise am dritten Börsen- 
tage vor der Fälligkeit der einzelnen Leistungen fest- 
zustellen. Der Umrechnung in die deutsche Währung 
ist der Mittelkurs der letzten amtlichen Berliner No- 
tierung für Auszahlung London am dritten Börsentage 
vor der Fälligkeit der einzelnen Leistungen zugrunde 
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