Full text : Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

dienstes ihrer Schuldverschreibungen ist sogleich
eine Rücklage zu schaffen Der Rücklage sind
mindestens. zwei vom Hundert der gesamten Betriebseinnahmen
 zu überweisen, bis die Rücklage
den Betrag von fünfhundert Millionen Goldmark
erreicht hat. Muß nach Erreichung dieser Grenze
die Rücklage angegriffen werden, so sind sogleich
die jährlichen Überweisungen zu ihrer Wiederauffüllung
 aufzunehmen.
Der aus dem Betriebsüberschuß nach den vorstehenden
 Zahlungen und Überweisungen verbleibende
 Reingewinn ist in folgender Reihenfolge
zu verwenden:

(a) Sollte in früheren Jahren die Vorzugsdividende
 auf die Vorzugsaktien nicht voll gezahlt
worden sein, so ist sie vorweg nachzuzahlen:.
(b) Sodann ist die Vorzugsdividende auf die Vorzugsaktien
 auszuschütten,

(c) Die Verwendung des verbleibenden Restbetrags
 bestimmt der Verwaltungsrat nach
folgenden Richtlinien: )
Für außerordentliche Ausgaben können
Sonderrücklagen vorgesehen werden. Vom
Jahre 1935 ab ist eine besondere Rücklage zur
Kinziehung der Vorzugsaktien anzusammeln.,
Diese Rücklage kann auch schon in einem
früheren Zeitpunkt angeordnet werden. Eine
Rücklage für die Einziehung der Stammaktien
wird nicht gebildet.
Wenn der Verwaltungsrat eine Verteilung
des weiteren Reingewinnes heschließt, soll
dieser wie folgt verwendet werden: Ein Drittel
für die Vorzugsaktien als Zusatzdividende,
zwei Drittel für die Stammaktien.
Sollten jedoch die Vorzugsaktien nicht in
dem vorgesehenen Gesamtbetrage von zwei
Milliarden Goldmark ausgegeben sein, sc
kommt der auf die noch nicht begebenen Vorzugsaktien
 entfallende Teil den Stammaktien
zugute,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.