Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

jungen gegenüber dem Treuhänder im Rückstand, so 
hat sie den Forderungen des Treuhänders auch vor der 
Entscheidung des Schiedsgerichts alsbald Folge zu 
leisten. 
8 56. 
Kosten des Treuhänders. 
Die Kosten des Treuhänders werden aus den jähr- 
lichen Gesamtleistungen des Reiches bestritten. 
VIL. Rückkauf 
8 57. 
Rückkaufsrecht des belasteten Unternehmers, 
Der belastete Unternehmer kann nach Maßgabe der 
folgenden Bestimmungen die von ihm ausgestellten 
Einzelobligationen, sei es, daß sie auf die Bank, sei es, 
daß sie auf den Inhaber lauten, zurückkaufen, solange 
sie in der Hand des Treuhänders sind. 
$ 58. 
Rückkauf zum Nennbetrag, 
Der Belastete ist berechtigt, die von ihm aus 
gestellten Einzelobligationen, solange sie in der Hand 
des Treuhänders sind, ganz oder teilweise zum Nenn 
hetrage zurückzukaufen 
8 59. 
Andere Arten des Rückkaufs. 
(1) Der Rückkauf kann in gleicher Weise durch Hin- 
gabe von Industriebonds zu ihrem Nennbetrage oder 
durch Zahlung in Gold, in ausländischen Geldsorten 
oder Devisen sowie in deutscher Reichswährung er- 
folgen, sofern diese Währung die Goldparität hat. Den 
Industriebonds stehen solche, durch Einzelobligationen 
oder Industriebonds gedeckte Titel gleich, die von dem 
Treuhänder selbst oder auf seine Veranlassung aus: 
gegeben worden sind. 
(2) Der Rückkauf in Gold, ausländischen Geld- 
Sorten, Devisen oder deutscher Reichswährung kann 
nur insoweit ausgeübt werden, als nicht durch ihn die 
Deckung der im Umlauf befindlichen Industriebonds 
unter deren Nennbetrag herabgeemindert wird. 
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