Im übrigen tritt das Gesetz, unbeschadet der im 8 18
erteilten, mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft
tretenden Ermächtigung, am 1. April 1924 in Kraft.
Gleichzeitig treten Abs. 3 und 4 des Artikels 88 der
Reichsverfassung außer Kraft. Die Bestimmungen der
Artikel 85 bis 87 der Reichsverfassung gelten von dem
gleichen Zeitpunkt ab mit der Maßgabe, daß an die
Stelle des Reichsrats und Reichstags der Verwaltungs-
rat tritt und daß es zur Aufnahme von Krediten und
zur Übernahme von Sicherheitsleistungen eines Reichs-
gesetzes nicht bedarf. Außerdem treten die Bestim-
mungen der Reichshaushaltsordnung außer Kraft, so-
weit sie eine weitere Beteiligung des Reichsfinanz-
ministers, als in diesem Gesetze vorgesehen ist,
enthalten.
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