Full text : Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Von den Ausgaben sind die Einnahmen mit 763 035 588 AM
abzusetzen. Mithin verbleibt ein Gesamtsoll von2 000 518 297 „3,
das grundsätzlich der Anleihe zur Last fällt.
3. Die tatsächliche Entwicklung der nach der Stabilisierung
hewilligten Anleihekredite hat sich wie folgt gestaltet:
Für 1924 sind bewilligt durch
Gesetz über die vorläufige Regelung
des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr
 1924 vom 18. März 1924
(Reichsgesetzbl. IT S. 67), 83 Abs. bh
Gesetz über die weitere vorläufige Regelung
 des Reichshaushalts für das
Rechnungsjahr 1924 vom 28. Jul;
1924 (Reichsgesetzbl. II S. 171), $ 1
Abs. a in Verbindung mit dem Ge.
setz über die Feststellung des Reichshaushaltsplans
 für das Rechnungsjahr
 1924 vom 10. August 1925
(Reichsgesetzbl. I1 S.739), $ 2 letzter
Absatz , .... 48 071 227
Der Unterschied zwischen dem bewilligten Anleihekredite
 von 348071227 AM und dem Ausgabesoll
 des außerordentlichen Haushalts (nach Abzug
der Einnahmen) von 594336227 AM ist mit
246265000 AA durch Mehreinnahmen und Minderausgaben
 gedeckt, Da die Ausgaben‘des außerordentlichen
 Haushalts für das Rechnungsjahr 1924, soweit
sie der Anleihe zur Last fielen, durch Flüssigmachung
älterer Kredite gedeckt worden sind, ist dieser Gesamtkredit
 entbehrlich geworden. Es sind daher in
Abgang zu stellen .

348 071 227
Hebt sich.

Für 1925 sind bewilligt durch
Gesetz über die vorläufige Regelung
des Reichshaushalts für das Rech-')

 Der am Schlusse der Berichtszeit tatsächlich verfügbare
Anleihekredit beträgt, wie in Ziffer 3 ausgeführt ist,
714 858 874,86 RM. Das oben errechnete Gesamtanleihesoll von
2 000 518 297 RM. hat lediglich historischen Wert. Aus diesem
Grunde sind in der Anlage D der vorliegenden Anleihedenkschrift
 die Spalten 9 his 11 der früheren Anleihedenkschrift
fortgelassen worden.

44.1
            
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