Reichsschuld bei weitem zurücktretenden preußischen
Schuld mitübertragen wird. Diesem Bedürfnis will der
vorliegende Gesetzentwurf dienen.
Zugleich ergab sich die Notwendigkeit einer Revi-
sion der bisher für die Verbriefung der Reichsschuld
geltenden Vorschriften mit dem Ziele, die Lage der
Finanzverwaltung bei ihren Kreditoperationen durch
zweckentsprechende Ausgestaltung der bisherigen und
dureh Schaffung neuer Verbriefungsformen freier zu
gestalten. Der Entwurf zerfällt daher in zwei Haupt-
teile. Der erste, der die 88 1—22 umfaßt, enthält die
für die Verbriefung der Reichsschuld geltenden und
auf das Rechtsverhältnis der Reichsgläubiger ‚zum
Reichsfiskus bezüglichen Vorschriften, der zweite mit
den $8 23-385 hat die Organisation der Reichsschulden-
verwaltung und des Reichsschuldenausschusses sowie
deren Aufgaben zum Gegenstand. Hieran schließen sich
in den 88 36—40 Vorschriften über das Verhältnis der
Landesgesetzgebung, insbesondere der preußischen, zum
Entwurfe und über das Inkrafttreten des Entwurfs
sowie Übergangsbestimmungen an.
Zu 88 1—22,
Die in den 88 1—22 des Entwurfs zusammengefaßten
ataats- und privatrechtlichen Bestimmungen bringen
zunächst eine Ausgestaltung des geltenden Rechts.
Eine solche ist erforderlich schon zur Beseitigung von
Zweifeln und Lücken, die sich bei der Anwendung der
bisherigen Reichsschuldenordnung ergeben haben. Es
soll aber außerdem durch die Einbeziehung neuer
Schuldformen, nämlich des Darlehns und der an Order
und auf Namen Jautenden Schuldverschreibungen und
Schatzanweisungen dem Reichsminister der Finanzen
ein freierer Spielraum bei der Ausnützung der Kredite
gewährt werden. Wenn es sich schön als notwendig er-
wiesen hat, durch das Gesetz, betreffend die Er-
gänzung der Reichsschuldenordnung, vom 4. August
1914 neben der Schuldverschreibung und der Schatz-
anweisung den Wechsel für die Schuldverbriefung ein-
zuführen, so verlangt die Entwicklung, die das Finanz-
wesen in der Zwischenzeit genommen hat, eine noch
größere Vielgestaltigkeit der Sehuldformen. Unter Be-
rücksichtigung der Bedürfnisse, wie sie nach dem
7