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§ 4. Der deutsche Zolltarif vom 25. 12. 1902 und der
Drogenhandel.
Die von der deutschen Reichsregierung dem neuen Zolltarifgesetz
beigegebene umfangreiche Begründung lässt deutlich
erkennen, dass nicht die Wünsche des Handels und der Industrie
für die neue Zollvorlage massgebend gewesen sind,
sondern dass der Anlass zu ihr ein rein formaler war.
„Das Herannahen des Ablaufstermins der bestehenden
Handelsverträge —■' so beginnt die Begründung — hat Veranlassung
gegeben, die auf dem Gebiete der Zolltarifgesetzgebung
geltenden Bestimmungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Diese Prüfung hat zu der Ueberzeugung geführt, dass
der Zolltarif einer durchgreifenden Neugestaltung, sowohl in
seiner äusseren Anordnung, wie im Ausmass einer grossen Anzahl
von Zollsätzen bedürfe.“ Des Weiteren wird ausgeführt,
dass durch die früheren Gruppierungen oft wertvollere Gegenstände
zu niedrig und billigere zu hoch belastet wurden und
dass die Zerlegung der Warengruppen für die späteren Vertrags
Verhandlungen angebracht sei, um den Umfang der zugestandenen
Zollbindungen besser präzisieren zu können, was man
beides als berechtigt anerkennen muss. Ebenso muss zugegeben
werden, dass in dem neuen Zolltarifschema die einzelnen Warengruppen,
namentlich bei der chemischen Industrie in logischerer
Folge aufgestellt sind.
Zum Schluss der amtlichen Begründung heisst es: „Der
vorliegende Zolltarifentwurf erblickt eines seiner wesentlichsten
Ziele darin, die Lage der einheimischen Landwirtschaft günstiger
zu gestalten. Im Gegensatz zur Landwirtschaft bedarf die Industrie
keiner allgemeinen Verstärkung ihres Zollschutzes.“
Also die Industrie sollte diesmal stiefmütterlich behandelt
werden und in der Tat erfuhr sie auch eine unglaubliche Geringschätzung;
denn nicht nur, wie bereits hervorgehoben, gebrauchsfertige
Waren von feiner Arbeit und höherem Werte
wurden höher mit Zöllen belegt, sondern auch Halbfabrikate
und Rohstoffe, wodurch die Fabrikation vieler Artikel in Deutschland
geradezu in Frage gestellt wird. Nach Andeutungen seitens
der Regierung muss gegenwärtig allerdings noch berücksichtigt
werden, dass viele Zollsätze nur zu Verhandlungen mit dem
Auslande bestimmt sind, also eventuell wieder ermässigt werden
könnten, und es wäre allerdings auch zu wünschen, dass diese
sogenannten Kampfzölle bei den Verhandlungen über die Handelsverträge
mit den verschiedenen Länder wieder fallen gelassen
würden. Doch scheint hierfür wenig Aussicht vorhanden zu