I. DIE ÄUSSEREN MERKMALE DES STAATES 227
tief und reißend*, die Gebirge infolge Höhe, Paßarmut oder HEis-
bedeckung schwer überschreitbar, so bilden sie gleichzeitig ein wirk-
sames Hindernis für die weitere Ausbreitung eines Staates: sie sind
Endgrenzen. Solche sind in hohem Maße ausgedehnte‘ Wälder,
große ungangbare Sümpfe und Wüsten. Noch wirksamer ist die Be-
grenzung durch das Meer, und in vollkommenster Weise geschieht sie
durch Inlandeismassen. Sofern sich jenseits solcher Grenzen überhaupt
keine anderen Staatengebilde befinden, sind sie einseitige Grenzen
im Gegensatz zu den doppelseitigen,
rein politischen, an denen zwei oder mehrere
Staatengebilde sich berühren.
Allerdings können von machtvollen, stark nach
Ausbreitung drängenden Staaten selbst solche
Endgrenzen überwunden werden. Schmale Meeres-
straßen werden verhältnismäßig leicht überschritten.
So griff das alte Rußland über die Beringstraße
nach Alaska über, England und Japan faßten Fuß
auf dem gegenüberliegenden Festland. Aber auch
das im Durchschnitt 6000 km entfernte Gegen
gestade des Atlantischen Ozeans wurde von den
europäischen Kolonialstaaten verhältnismäßig früh
erreicht. Ja die Union hat durch den Erwerlt
der Philippinen sogar die gewaltige Fläche des
Großen Ozeans über den Brückenpfeiler der
Hawaii-Inseln überschritten, und Japan hat schon
mehrfach den Versuch gemacht, denselben Schritt
in umgekehrter Richtung zu unternehmen. Frei-
lich ganz verlieren derartige natürliche Grenzen
ihre trennende Wirkung niemals. Es gehören
ein starker Wille und Machtmittel von der Größe
der englischen und vereinsstaatlichen dazu, um
die jenseits solcher Schranken gelegenen Staats-
teile dauernd festzuhalten, Vielfach gelingt es
trotz allem nicht, wie die obenerwähnten Bei-
spiele aus der Koölonialgeschichte zeigen, So
haben Frankreich, Österreich und Deutschland frühere transalpine Besitzungen
in Oberitalien längst wieder eingebüßt.
Natürliche, d. h. gewordene, nicht gemachte Grenzen sind auch die
völkischen Grenzen, die Berührungsstellen zweier Rassen oder
Nationen. Wo diese nicht mit den politischen Grenzlinien zusammen-
fallen, verursachen sie Reibungen, die schließlich zu Grenzveränderungen
führen. Auf Grund solcher Unstimmigkeiten verlangten die Polen Teile
Ostdeutschlands, die Italiener österreichische Gebiete (vgl. auch S. 261ff.).
Grenzsäume und Grenzlinien, Ein wesentlicher Unterschied zwischen
den natürlichen und künstlichen Grenzen besteht auch darin, daß die
ersteren immer flächenhaft ausgebildet sind; selbst Flüsse sind keine
Linien, sondern schmale, langgestreckte Bänder, Natürliche Grenzen
sind demnach immer Grenzsäume, keine Linien, und gerade auf
1 Tieflandströme, überhaupt solche mit flachen Ufern sind meist schlechte Grenzen, nicht
nur, weil sie in der Regel leicht überschreitbar sind, sondern auch, weil natürliche Laufverände-
rungen des Flusses häufige Verschiebungen der Grenze zur Folge haben (vgl, Abb. 190).