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beiter ankommt, legt betreffende Fabrik pro Jahr und Arbeiter
100 Mk. in einer Rentenversicherung an, damit ihnen im Alter oder
bei Invalidität Unterstützung gewährt wird. Dies geschieht, weil
nach Meinung des Fabrikbesitzers die Arbeiter selbst bei hohem
Lohn nicht dazu kommen würden, einige Mark für das Alter oder
unvorhergesehene Zufälle beiseite zu legen. Zudem gewährt die
gleiche Firma bei längeren Krankheiten oder Todesfällen von Familienangehörigen
je nach Würde und Bedürftigkeit Unterstützungen
von 30—50 Mk.
Eine andere Dresdener Firma gewährt ihren Werkmeistern
Wohnungsgeldzuschüsse in der Höhe von je hundert Mark pro
Jahr, zahlbar in Raten am Ende eines jeden Quartals.
2. Gewährung freier Zigaretten.
In fast allen Betrieben, den großen wie den kleinen, erhalten
die männlichen Arbeiter wöchentlich 50—100 Freizigaretten: dies
geschieht, um Entwendungen vorzubeugen. Zudem ist den Arbeitern
zumeist Gelegenheit geboten, Ausschuß- und Lehrmädchenzigaretten,
die sonst in den Fabriken gewöhnlich überhaupt nicht verkauft
werden, für wenig Geld zu erwerben.
3. Fabrik-Sparkasse.
In einer Dresdener Zigarettenfabrik besteht seit 1. Juli 1904
eine Sparkasse. Die Beteiligung daran ist eine freiwillige. Einlagen
werden an jedem Lohntage angenommen, ohne Rücksicht
auf die Einlagezeit mit 6°/o verzinst und können jederzeit zurückgezogen
werden. Am Ende eines jeden Jahres werden die gesamten
Spargelder zurückgezahlt, wobei unter die Sparer zugleich der Ertrag
der Kantinenmiete (600 Mk.) verteilt wird. Bei Verteilung
letzterer ist nicht die Höhe der eingezahlten Beträge, sondern die
Zahl der Spareinlagen für die Höhe des auf jeden Sparer entfallenden
Betrages maßgebend.
Die Beteiligung an dieser Kasse gestaltete sich in den einzelnen
Jahren folgendermaßen:
Jahr
1904 *)
1905
1906
1907
1908
Zahl der ausgestellten Bücher
149
270
192
220
289
Summe der Spareinlagen
2818 Mk.
4536 Mk.
5854 Mk.
10232 Mk.
14977 Mk.
Im Laufe des Jahres zurückgezahlt
388 „
2000 „
1264 „
813 „
?
Bestand am Ende des Jahres
2430 „
2536 „
4590 „
9419 „
?
1) Es kommt nur ein halbes Jahr in Betracht.