Full text : Die deutsche Zigarettenindustrie

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Der  Gesamtverdienst  aller  dieser  Arbeiterinnen  beträgt  262  M.;
auf  die  einzelne  Arbeiterin  entfällt  demnach  ein  durchschnittlicher
Wochen  verdienst  von  12,47  M.
Ferner  machten  über  ihren  Verdienst  noch  8  Berliner  Kartonnagenarbeiterinnen
  folgende  Angaben:

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
Wochenverdienst

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittliche  r
W  ochenverdienst

Mark

Mark

i

8

2

12

i

9

1

13

2

10

1

15

Die  Summe  des  Wochen  Verdienstes  dieser  8  Arbeiterinnen  beträgt ­
  89  M.,  der  Durchschnittsverdienst  einer  einzelnen  Arbeiterin
mithin  11,92.

c)  Die  Zeit  der  Lohnzahlung.
Die  Auszahlung  des  Lohnes  erfolgt  in  den  Zigarettenfabriken
fast  allgemein  wöchentlich,  und  zwar  gewöhnlich  Sonnabends
Die  Höhe  des  den  Akkordarbeitern  auszuzahlenden  Lohnes  wird
hierbei  entweder  am  Freitag  oder  schon  am  Donnerstag  Abend
berechnet.
D.  Besondere  Gratifikationen,  Wohlfahrtseinrichtungen  usw.
Außer  dem  festgesetzten  Lohne  werden  den  Arbeitern  in  manchen ­
  Fabriken  noch  verschiedene  Vergünstigungen  zuteil.  In  Betracht ­
  kommen  hierbei  aber  fast  ausschließlich  nur  die  großen  Betriebe, ­
  die  sich  durch  derartige  Einrichtungen  einen  festen,  zufriedenen ­
  Arbeiterstamm  zu  schaffen  suchen.
Die  in  den  einzelnen  Fabriken  bestehenden  derartigen  Einrichtungen ­
  sind  folgende:
1.  Alterszulagen,  Wohnungsgeldzuschüsse  usw.
Mehrere  große  Zigarettenfabriken  gewähren  ihren  Arbeitern
nach  mehrjähriger  Tätigkeit  einmalige  Prämien  oder  dauernde  Zulagen. ­
  So  herrscht  in  einer  Dresdener  Fabrik  folgender  Brauch:
Jedes  fünfte  Weihnachten  ihres  Dortseins  erhalten  die  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  Extraprämien  von  je  30  Mk.,  ferner  die  Zeitlöhner
jedes  Jahr  freiwillige  Lohnzulagen  von  je  einer  Mark  pro  Woche.  Bei
Überschreitung  gewisser  Höchstgrenzen,  für  deren  Bestimmung  es
auf  Alter  und  Familienstärke  der  jeweils  in  Frage  stehenden  Ar ­
            
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