Fruchtsirupe, Fruchtgelees.
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Hierbei ist zu berücksichtigen, daß einige Beerensäfte (Erdbeeren, Himbeeren)
im natürlichen Zustande Spuren von Salizylsäure enthalten.
10. Flußsiiure. Behufs Nachweises von Mußsäure versetzt man den 3-fach
mit Wasser verdünnten Obstsirup usw. mit Kalkmilch bis zur stark alkalischen
Reaktion, hebert die Flüssigkeit von dem sich rasch absetzenden Niederschlage,
welcher die größte Menge des Fluors als Fluorcalcium mit enthält, ah, trocknet den
Rückstand ein, bringt ihn alsdann in einen Platintiegel, glüht, durchfeuchtet ihn
mit etwas Wasser, versetzt mit 1—5 ccm konzentrierter Schwefelsäure und prüft
in bekannter Weise auf Fluor, d. h. man bedeckt den Platintiegel mit einem mit
Wachs überzogenen und beschriebenen Uhrglase, erwärmt gelinde, indem man
gleichzeitig in das ührglas ein Stückchen Eis gebracht hat. Soll das Fluor quan
titativ bestimmt werden, so verrührt man das Obstkraut bezw. -sirup mit Kalk
wasser bis zur alkalischen Reaktion, verdampft zur Trockne, verascht und verfährt
zur Bestimmung des Fluors in der Asche nach S. 163 c.
Treadwell und Koch 1 ) haben zur quantitativen Bestimmung des Fluors
ira Bier — und für Wein anwendbar — das S. 163 c beschriebene Verfahren dahin
abgeändert, daß sie die entwickelte fileselfluorwasserstoffsäure in einen mit Chlor
kalium gesättigten 50 °/ 0 -igen Alkohol leiten und die freigewordene Salzsäure unter
Anwendung von Cochenille- oder Lackmoidlösung als Indikator durch Titration mit
1 /io N.-Natronlauge (1 ccm = 0,0057 g Fluor) bestimmen. Das Verfahren dürfte auch
hier anwendbar sein; bezüglich der näheren Ausführung sei auf die Quelle verwiesen.
11. Ameisensäure. Auch diese ist neuerdings mehrfach zur Frischhaltung von
Obst-Erzeugnissen verwendet worden. Uber deren qualitativen wie quantitativen
Nachweis vergl. unter Branntweinen S. 688.
II. Fruchtsirupe, Fruchtgelees.
Unter „Fruchtsirupen“ (gezuckerten Fruchtsäften) sind die unter dem er
forderlichen Zusatz von Rohr- oder Rübenzucker aufgekochten Säfte der Früchte,
Dach denen die Fruchtsirupe benannt worden sind, zu verstehen. 2 )
' Dasselbe gilt von den Fruchtgelees und -pasten; sie unterscheiden sich
n ur dadurch von den Fruchtsirupen, daß sie bis zu einem Gelee oder einer steifen,
festen Paste eingekocht sind. 8 )
Die natürlichen Fruchtsäfte bilden nur selten eine direkte Verbrauchsware;
wo dieses der Fall ist, sind unter rohen Fruchtsäften die unveränderten, nötigenfalls
m einwandfreier Weise haltbar gemachten Säfte der Früchte, deren Namen die Säfte
tragen, zu verstehen. Vielfach bezeichnet man jedoch im Kleinhandel die Frucht-
sirupe fälschlich auch als Fruchtsäfte.
Die häufigsten Verfälschungen der Fruchtsirupe und Fruchtgelees bestehen in dem
^ us atz von Stärkesirup, künstlichen Farbstoffen und Frischhaltungsmitteln (schwef-
figer Säure, Salizylsäure, Ameisensäure, Flußsäure usw.); ferner wird auch Alkohol,
der z. T. allerdings auch durch Gärung der Säfte entstehen kann, künstlich zugesetzt.
Die größte Rolle unter den Verfälschungen aber spielt die Wässerung, sei es durch
direkten Zusatz von Wasser, sei es durch Zusatz von Nachpresse, dem wässerigen
*) Zeitsohr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1904, 7, 510.
, 2 ) Vergl. hierzu A. Juckenack und E. Pasternaok, Zeitschr. f. Untersuchung
Nahrungs- u. Genußmittel 1904, 8, 10.
..... 3 ) Daß Obsikraut, Marmeladen, Jams auch vielfach als „Gelees“ bezeichnet werden,
u irt zu Verwirrungen. Diese Erzeugnisse müssen für die Beurteilung der Reinheit scharf
aiiseinandergehalten werden.