fullscreen: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Fruchtsirupe, Fruchtgelees. 
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Hierbei ist zu berücksichtigen, daß einige Beerensäfte (Erdbeeren, Himbeeren) 
im natürlichen Zustande Spuren von Salizylsäure enthalten. 
10. Flußsiiure. Behufs Nachweises von Mußsäure versetzt man den 3-fach 
mit Wasser verdünnten Obstsirup usw. mit Kalkmilch bis zur stark alkalischen 
Reaktion, hebert die Flüssigkeit von dem sich rasch absetzenden Niederschlage, 
welcher die größte Menge des Fluors als Fluorcalcium mit enthält, ah, trocknet den 
Rückstand ein, bringt ihn alsdann in einen Platintiegel, glüht, durchfeuchtet ihn 
mit etwas Wasser, versetzt mit 1—5 ccm konzentrierter Schwefelsäure und prüft 
in bekannter Weise auf Fluor, d. h. man bedeckt den Platintiegel mit einem mit 
Wachs überzogenen und beschriebenen Uhrglase, erwärmt gelinde, indem man 
gleichzeitig in das ührglas ein Stückchen Eis gebracht hat. Soll das Fluor quan 
titativ bestimmt werden, so verrührt man das Obstkraut bezw. -sirup mit Kalk 
wasser bis zur alkalischen Reaktion, verdampft zur Trockne, verascht und verfährt 
zur Bestimmung des Fluors in der Asche nach S. 163 c. 
Treadwell und Koch 1 ) haben zur quantitativen Bestimmung des Fluors 
ira Bier — und für Wein anwendbar — das S. 163 c beschriebene Verfahren dahin 
abgeändert, daß sie die entwickelte fileselfluorwasserstoffsäure in einen mit Chlor 
kalium gesättigten 50 °/ 0 -igen Alkohol leiten und die freigewordene Salzsäure unter 
Anwendung von Cochenille- oder Lackmoidlösung als Indikator durch Titration mit 
1 /io N.-Natronlauge (1 ccm = 0,0057 g Fluor) bestimmen. Das Verfahren dürfte auch 
hier anwendbar sein; bezüglich der näheren Ausführung sei auf die Quelle verwiesen. 
11. Ameisensäure. Auch diese ist neuerdings mehrfach zur Frischhaltung von 
Obst-Erzeugnissen verwendet worden. Uber deren qualitativen wie quantitativen 
Nachweis vergl. unter Branntweinen S. 688. 
II. Fruchtsirupe, Fruchtgelees. 
Unter „Fruchtsirupen“ (gezuckerten Fruchtsäften) sind die unter dem er 
forderlichen Zusatz von Rohr- oder Rübenzucker aufgekochten Säfte der Früchte, 
Dach denen die Fruchtsirupe benannt worden sind, zu verstehen. 2 ) 
' Dasselbe gilt von den Fruchtgelees und -pasten; sie unterscheiden sich 
n ur dadurch von den Fruchtsirupen, daß sie bis zu einem Gelee oder einer steifen, 
festen Paste eingekocht sind. 8 ) 
Die natürlichen Fruchtsäfte bilden nur selten eine direkte Verbrauchsware; 
wo dieses der Fall ist, sind unter rohen Fruchtsäften die unveränderten, nötigenfalls 
m einwandfreier Weise haltbar gemachten Säfte der Früchte, deren Namen die Säfte 
tragen, zu verstehen. Vielfach bezeichnet man jedoch im Kleinhandel die Frucht- 
sirupe fälschlich auch als Fruchtsäfte. 
Die häufigsten Verfälschungen der Fruchtsirupe und Fruchtgelees bestehen in dem 
^ us atz von Stärkesirup, künstlichen Farbstoffen und Frischhaltungsmitteln (schwef- 
figer Säure, Salizylsäure, Ameisensäure, Flußsäure usw.); ferner wird auch Alkohol, 
der z. T. allerdings auch durch Gärung der Säfte entstehen kann, künstlich zugesetzt. 
Die größte Rolle unter den Verfälschungen aber spielt die Wässerung, sei es durch 
direkten Zusatz von Wasser, sei es durch Zusatz von Nachpresse, dem wässerigen 
*) Zeitsohr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1904, 7, 510. 
, 2 ) Vergl. hierzu A. Juckenack und E. Pasternaok, Zeitschr. f. Untersuchung 
Nahrungs- u. Genußmittel 1904, 8, 10. 
..... 3 ) Daß Obsikraut, Marmeladen, Jams auch vielfach als „Gelees“ bezeichnet werden, 
u irt zu Verwirrungen. Diese Erzeugnisse müssen für die Beurteilung der Reinheit scharf 
aiiseinandergehalten werden.
	        
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